Anzeige:
vodafone.de
Freitag, 13.07.2012 12:39

Rapidshare sieht gute Chancen bei neuem Verfahren

aus dem Bereich Sonstiges

Trotz der Niederlage von Rapdishare vor dem Bundesgerichtshof (BGH) rechnet sich das Unternehmen im Streit um Urheberrechtsverletzungen auf seiner Speicherplattform gute Chancen für das nächste Verfahren aus. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf könne der Filehoster unter Beweis stellen, "dass Rapidshare bereits Vorreiter im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist und alle zumutbaren Prüfpflichten umsetzt", erklärte Firmenchefin Alexandra Zwingli am Freitag im schweizerischen Baar. Der BGH hatte am Donnerstag entschieden, dass Filehoster unter bestimmten Voraussetzungen mitverantwortlich sind, wenn Nutzer illegal Spiele von der Plattform herunterladen. Die Richter verwiesen den Streit zurück an die Vorinstanz. Geklagt hatte der Computerspiele-Hersteller Atari (Az.: I ZR 18/11).

Anzeige

Rapidshare bleibt optimistisch

Eine genaue Bewertung sei ohne schriftliche Urteilsbegründung noch schwierig, erklärte Daniel Raimer, Anwalt von Rapidshare. "Wir sind zwar ein wenig enttäuscht, dass der BGH uns in diesem Verfahren nicht Recht zugesprochen hat, sind uns aber sicher, dass wir uns in einer guten Ausgangslage für das Verfahren in Düsseldorf befinden." Das Unternehmen könne "zusätzliche Befunde" sammeln, die die Bemühungen im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen unterstreichen.

Einige Filtermethoden, die das Gericht erwähnt hatte, seien aber nicht zumutbar - das werde Rapidshare vor dem OLG Düsseldorf beweisen. Der BGH hatte geurteilt, dass Plattformanbieter nach Hinweisen auf Rechtsverletzungen überprüfen müssen, ob künftig entsprechende Dateien neu hochgeladen werden - etwa mit einem technischen Filter.

Auf Rapidshare können Nutzer Dateien hochladen, speichern und anderen über einen Link zur Verfügung stellen. Der Computerspiele- Hersteller Atari hatte den Betreiber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt.

Jörg Schamberg / dpa
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.
 Suche

  News
Dienstag, 21.05.2013
US-Senat: Apple trickst bei den Steuern
Bitkom kritisiert Überlegungen zu App-Rückgaberecht scharf - "Realitätsfremde Überregulierung"
Montag, 20.05.2013
Stiftung stellt Förderung von Wikileaks weitgehend ein
eBay: In Rheinland-Pfalz wird eher mobil gekauft
Buffalo "LinkStation 400": Bis zu 8 TB Netzwerkspeicher für das Heimnetzwerk
Cybermobbing-Studie: Jeder fünfte Schüler ist Opfer
Es ist offiziell: Yahoo kauft Blog-Plattform Tumblr für 1,1 Milliarden Dollar
Google-Datenbrille Glass: Erste Apps von Facebook, Twitter und CNN
Headset von Creative im Test: Kann das Sound Blaster Tactic3D Rage Wireless überzeugen?
Sonntag, 19.05.2013
BITKOM sieht gute Marktchancen in Deutschland für Datenbrille Google Glass
SkyDrive: Timeline-Ansicht für Fotos und schnellerer Upload
Rösler: Deutschland soll bis 2020 in IT-Weltspitze aufsteigen
Display-News der Woche: Neue Monitore von Aoc, Asus und Philips
Seltene Erden sollen in Frankfurter Weltkriegsbunker lagern
Philips: Beleuchtungssystem Hue reagiert auf E-Mails, Wetter und Aktienkurse
Weitere News
Internet über Kabel
Kein DSL oder nur schlechte Werte im DSL Speedtest? Internet über das Kabelnetz ist eine der führenden DSL Alternativen.
Kabelanbieter bieten ultraschnellen Downstream über den Kabelanschluss.
Wenn kein DSL verfügbar ist und auch kein Kabel digital gewünscht wird, ist mobiles Internet vielleicht interessant.
DSL Speed
Trotz Highspeed ADSL Anschluss nur Diashow statt flüssiges Internet Fernsehen?
Unbedingt DSL Geschwindigkeit testen.
Wenn der Provider wieder zu viel versprochen hat, gleich neues DSL Angebot einholen.
Whois
Suchen Sie eine eingängige Domain für ihre Website und die Wunschadresse scheint schon belegt?
Einfach mit Whois den Check machen und herausfinden, zu wem die URL und IP Adresse gehört. Auch die DENIC kann oft Auskunft geben.
Vielleicht ist ein Reseller beteiligt und verkauft preisgünstig.
© 1999-2013 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs