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Freitag, 29.06.2012 16:40

Netzagentur: Neue Entgelte für TAL und Line Sharing

aus dem Bereich Breitband

Von der Bundesnetzagentur sind am Freitag zwei Entgeltentscheidungen im Telekommunikationsbereich bekannt gegeben worden, die aber keine relevanten Auswirkungen auf die Preisgestaltung auf dem Festnetz- und DSL-Markt haben dürften. Konkret wurden neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die so genannte letzte Meile, festgelegt.

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Mehr Geld für die Telekom

Wettbewerber der Deutschen Telekom müssen laut der zunächst nur vorläufig gültigen Entscheidung ab dem 1. Juli für eine TAL-Schaltung beziehungsweise deren Rückgabe einmalig 31,01 Euro an den Bonner Konzern zahlen. Bisher wurden 30,83 Euro fällig. Voraussetzung ist, dass beim Endkunden keine weiteren Arbeiten anfallen. Wird hingegen die so genannte hochbitratige Kupferdoppelader Zweidraht neu geschaltet, darf die Telekom ab dem kommenden Monat 54,17 Euro statt 53,35 Euro berechnen. Grund für die höhere Gebühr: zwar sind keine Arbeiten am Kabelverzweiger (KVz) notwendig, sehr wohl aber in der Wohnung bzw. im Haus des Endkunden. Hinzu kommen monatlich 10.08 Euro Miete für die TAL.

Line Sharing wird günstiger

Auch beim so genannten Line Sharing werden ab dem 1. Juli neue Preise fällig. Und hier muss sich die Telekom auf geringere Einnahmen einstellen - auch wenn es weit weniger nachgefragt wird. Das einmalige Bereitstellungs- und Kündigungsentgelt für Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden wird künftig bei 44,80 Euro statt bisher 51,22 Euro liegen. Die monatliche Miete sinkt von 1,84 Euro auf 1,68 Euro. Beim Line Sharing wird die TAL in einen höheren und einen niederen Frequenzbereich aufgeteilt und gemeinsam von der Telekom und Wettbewerbern genutzt. Die Sprachübertragung erfolgt dabei im unteren Frequenzbereich über die Telekom, ein Wettbewerber nutzt den oberen Frequenzbereich zur Datenübertragung.

Die Entgelte sollen vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung für zwei Jahre bis Ende Juni 2014 gültig sein.

Hayo Lücke
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