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Donnerstag, 21.06.2012 10:56

Leistungsschutzrecht: Blogger sind alarmiert

aus dem Bereich Sonstiges

Es könnte um nichts weniger gehen als um das Überleben des freien Internets. Diesen Eindruck bekommt man, liest man sich dieser Tage durch Blogs und Twitter. Das neue Leistungsschutzrecht, das noch vor der politischen Sommerpause im Juli verabschiedet werden soll, sorgt im Netz für Bedrohungsszenarien. Von "Todesstoß", "Büchse der Pandora" und "Melkmaschine" für Internetriesen und Nutzer ist die Rede. Eine Frage treibt viele um: Dürfen Blogger weiterhin aus Zeitungsartikeln zitieren und sie auf Plattformen verlinken? Und das, ohne von den Verlagen zur Kasse gebeten zu werden?

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Lizenzzahlung oder nicht?

Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll die Rechte von Verlegern stärken. Es räumt ihnen ein alleiniges Recht ein, ihre Zeitungsartikel zu gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Andere Nutzer müssten dafür künftig eine Lizenz zahlen - wenn sie mit ihrer Webseite ein Geschäft machen.

Ein Vorschlag, der in Verlagskreisen durchaus gut ankommt. "Damit können wir uns endlich zur Wehr setzen", kommentierte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Helmut Heinen. Nutznießern, die Angebote kommerziell verwerteten, ohne dafür zu bezahlen, könne man sich so erwehren.

Blogger befürchten Abmahnwelle

Blogger fürchten dagegen eine Abmahnwelle durch Verlage. Denn kaum einer der Schreiber kommt auf seiner Webseite zum Beispiel komplett ohne Werbung aus, um ein bisschen Geld zu verdienen. "Der private Nutzer ist davon nicht betroffen", meinte zwar Leutheusser-Schnarrenberger zum Leistungsschutzrecht. Doch sie gestand auch ein: Die Abgrenzung von kommerzieller und privater Nutzung sei bei Bloggern nicht so leicht.

Ähnlich sieht das Christian Berger, Professor für Urheberrecht an der Universität Leipzig. Verlinken und Zitieren sei zwar weiterhin kostenlos erlaubt - inwieweit das aber über ehrenamtliche und Hobby-Blogger hinaus gelte, hänge vom Einzelfall ab. "Im Zweifel müssen Gerichte entscheiden", sagte Berger der Nachrichtenagentur dpa.

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