Im millionenschweren Prozess um den dritten Telekom-Börsengang im Jahr 2000 haben die klagenden Kleinaktionäre eine klare Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in dem Verkaufsprospekt für die T-Aktie keine Fehler entdeckt, wie die Senatsvorsitzende Birgitta Schier-Ammann am Mittwoch verkündete. Die rund 17.000 Anleger erhalten daher keinen Schadensersatz, den sie in Höhe von rund 80 Millionen Euro eingeklagt haben.
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Verhandlung am BGH wird folgen
Der größte Anlegerschutzprozess in der deutschen Rechtsgeschichte ist damit aber nicht beendet: Andreas Tilp, Anwalt des Musterklägers mit einem Schaden von 1,2 Millionen Euro, kündigte die umgehende Einreichung der Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Mit einer Entscheidung rechne er nicht vor Mitte des kommenden Jahres, sagte der Anwalt. Der Musterentscheid stelle lediglich einen "Pyrrhus-Etappensieg" für die Telekom und den Bund dar. "Das entscheidende und letzte Wort wird der BGH sprechen, den wir nunmehr erstmals nach über elf Jahren Prozessdauer anrufen können."
Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz zeigte sich hingegen hochzufrieden über den Ausgang des Mammut-Prozesses mit 18 Prozesstagen. "Das Gericht hat bestätigt, dass es keinen Prospektfehler gab und dass sich alle gegen die Deutsche Telekom erhobenen Vorwürfe als haltlos erwiesen haben.(...) Wir sind überzeugt, dass dieser Prospekt in Ordnung ist", sagte Schmitz.
Von 63,50 Euro auf 9 Euro
Der Musterprozess hatte vor vier Jahren beim Oberlandesgericht Frankfurt begonnen und sollte wesentliche Rechtsfragen aus dem noch offenen Vorverfahren beim Landgericht Frankfurt in einem Musterentscheid klären. Das Gericht war sogar in die USA gereist und hatte dort Zeugen vernommen. Die ersten Aktionärsklagen stammen schon aus dem Jahr 2001. Die Anleger haben massive Kursverluste erlitten. Beim sogenannten dritten Börsengang waren im Juni 2000 die mehrfach überzeichneten Aktien zu einem Kurs von 63,50 Euro ausgegeben worden. Danach stürzte der Kurs ab und liegt aktuell bei rund 9 Euro.


