Wochenlang hagelte es Proteste, jetzt reagiert die EU-Kommission. Das Acta-Abkommen wird juristisch überprüft. Das oberste EU-Gericht soll klären, ob Acta EU-Recht verletzt. Viele Staaten dürften jetzt bei der Unterzeichnung erst mal abwarten.
EuGH überprüft Acta
Das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen Acta bleibt erst einmal in der Schublade. Nach heftiger Kritik legt die Brüsseler Kommission das unter anderem mit den USA und Japan vereinbarte Vertragswerk zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dieser soll klären, ob Acta mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Das kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel an. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einer klugen Entscheidung.
Die Richter sollten klären, ob das Abkommen dem EU-Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz sowie dem Schutz des geistigen Eigentums entspreche. Damit wolle die EU-Kommission der internationalen Kritik entgegentreten: "Die Debatte muss sich auf Fakten und nicht auf falsche Informationen oder Gerüchte gründen", sagte der Kommissar.
Nach Protesten: Einige Staaten unterzeichnen Acta nicht
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Kritiker sehen in dem Vertrag Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Nach anhaltenden Protesten gegen Acta hatten mehrere EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien die Acta-Ratifizierung ausgesetzt. Bis zur Klärung offener Fragen unterzeichnet auch Deutschland das Acta-Abkommen vorerst nicht.