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Mittwoch, 22.02.2012 08:18

Kim Dotcom ist wieder frei - mit Internetverbot

aus dem Bereich Sonstiges

Gut einen Monat nach seiner Festnahme in Neuseeland ist der deutsche Betreiber der Internetplattform Megaupload, Kim Dotcom, gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Bei der Anhörung vor einem Gericht in Auckland hatte der Richter am Mittwoch keine besondere Fluchtgefahr erkennen können. Über eine Auslieferung in die USA, wo ihm massive Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, will das Gericht erst im August beraten.

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Internet- und Hubschrauber-Verbot

"Es macht den Anschein, als habe er allen Grund hierzubleiben, mit seiner Familie zusammen zu sein und darum zu kämpfen, sein erhebliches Vermögen zu behalten", sagte Richter Nevin Dawson am Mittwoch zu einer Fluchtgefahr des Deutschen. Zu den gegen Dotcom verhängten Auflagen gehört, dass er bis auf weiteres weder das Internet noch Hubschrauber benutz darf und sich nicht unangemeldet mehr als 80 Kilometer (50 Meilen) von seinem Anwesen nördlich von Auckland entfernen kann. Zunächst hatte ein anderer Richter eine Freilassung auf Kaution abgelehnt, da Fluchtgefahr bestehe.

"Ich bin einfach nur erleichtert, dass ich nach Hause gehen kann zu meinen drei Kindern und meiner schwangeren Frau", sagte Dotcom nach seiner Freilassung in die Fernsehkameras. Mehr könne er im Moment nicht sagen. "Ich will einfach nur nach Hause", wiederholte er. Die Summe der Kaution blieb unbekannt. Unklar ist auch, wer die Kaution hinterlegt hat oder ob sie aus dem beschlagnahmten Vermögen von Dotcom gestellt wird.

Protziger Lebensstil als Markenzeichen

Kim Dotcom wurde 1974 als Kim Schmitz in Kiel geboren. Er besitzt neben der deutschen auch die finnische Staatsbürgerschaft. In der deutschen Hacker-Szene war Schmitz in den neunziger Jahren eine äußerst umstrittene Figur. Ihm wurde vorgehalten, selbst über keine besonderen technischen Fähigkeiten zu verfügen, sich mit Taten von anderen Hackern zu brüsten und allein auf den eigenen Vorteil bedacht gewesen zu sein. Als Internet-Unternehmer in der Dotcom-Ära wurde Schmitz im Mai 2002 vom Amtsgericht München zu einer Bewährungsstrafe wegen Insiderhandels verurteilt. Danach zog er nach Hongkong und im Jahr 2010 unter seinem neuen Namen nach Neuseeland.

Im aktuellen Verfahren in Neuseeland soll vom 20 August an am gleichen Gericht, aber vor einem anderen Richter über eine Auslieferung in die USA verhandelt werden. Die Anhörung werde voraussichtlich drei Wochen dauern. Drei Mitarbeiter des 38-Jährigen waren schon zuvor gegen Kaution aus der Untersuchungshaft freigekommen, darunter zwei weitere Deutsche. Die vier waren am 20. Januar auf Antrag der US-Behörden von der neuseeländischen Polizei wegen Internet-Piraterie festgenommen worden.

Dotcom wird es auf seinem Luxus-Anwesen in den kommenden Monaten weniger bequem haben als gewohnt: Die neuseeländischen Behörden hatten nach der Festnahme in großem Stil sein Vermögen beschlagnahmt, darunter den Fuhrpark mit vielen Mercedes-Wagen.

Hayo Lücke / dpa
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 Hui! Er darf nicht mehr ins Internet (2 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von cantax am 25.02.2012 um 13:13 Uhr
 Wie frueher bei Muttern (3 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von trinity am 22.02.2012 um 16:08 Uhr
 Richtige Formulierung! (0 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von nixgegendenise am 22.02.2012 um 08:32 Uhr
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