Donnerstag, 02.02.2012 17:01

Apple vs. Samsung: Galaxy Tab 10.1N darf bleiben

aus den Bereichen Computer, Mobilfunk

Derzeit werden verschiedene Patentstreitigkeiten vor unterschiedlichen Gerichten ausgetragen. Zwei der streitenden Parteien sind Apple und Samsung. Apple ist der Auffassung, dass Samsung mit einigen Geräten gegen eigene Patente verstößt und fordert daher einen Verkaufsstopp. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 konnte der iPhone-Hersteller aus Cupertino in Deutschland bereits erfolgreich aus dem Verkehr ziehen. Allerdings konterte die Gegenpartei wenig später mit dem leicht modifizierten Galaxy Tab 10.1N; auch gegen diesen Tablet-PC zog Apple vor Gericht. Vor dem Landgericht München ist das kalifornische Unternehmen jetzt aber gescheitert: Das 10.1N darf weiterhin in Deutschland verkauft werden - ebenso das Galaxy Nexus.

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Streit um Galaxy Tab und Galaxy Nexus

Wie die Nachrichtenagentur "Bloomberg" meldet, hat das Landgericht München am Mittwoch Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den südkoreanischen Elektronikkonzern abgewiesen (Aktenzeichen  21 O 26022/11). Apple wollte sowohl das überarbeitete 10-Zoll-Tablet als auch das Nexus Smartphone stoppen lassen, da ein bestimmtes Touchscreen-Patent verletzt werde. Laut Bloomberg handelt es sich dabei um eine eine geschützte Technik, die dem Nutzer auf dem Bildschirm verdeutlicht, wenn er beim Scrollen auf einer Seite das Ende erreicht hat. Samsung habe jedoch darlegen können, dass sich eine derartige Technik bereits vor Einreichen des Patens auf dem Markt befand. Deshalb könne das Patent für ungültig erklärt werden, führte der Richter Andreas Müller bei der Urteilsverkündung aus.

Weiteres Urteil wird in der kommenden Woche erwartet

Unabhängig von dem Verfahren in München urteile das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag über das Vorgängermodell Galaxy Tab 10.1, das hierzulande nach wie vor verboten bleibt. In der kommenden Woche soll in Düsseldorf, allerdings vor einem anderen Gericht, ein weiteres Urteil zum Nachfolger 10.1N gesprochen werden. Dann geht es allerdings nicht um eine Patentverletzung, sondern um ein Geschmacksmuster von Apple.

Auch bei der EU-Kommission steht Samsung nun auf dem Prüfstand: 1998 soll Samsung faire und nicht-diskriminierende Bedingungen für andere Hersteller zugesagt haben, die Samsungs Patente für Telekommunikationsstandards nutzen möchten. Da der Konzern im vergangenen Jahr Mitbewerber wegen Patentverletzungen zur Rechenschaft ziehen wollte, prüft die Kommission nun, ob Samsung sein Versprechen gebrochen und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat.

Saskia Brintrup
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    Zuletzt kommentiert von nixgegendenise am 03.02.2012 um 10:08 Uhr
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