Mittwoch, 01.02.2012 13:01

Musikindustrie von Link-Urteil enttäuscht

aus dem Bereich Sonstiges

Die Musikindustrie hat enttäuscht auf die endgültige Entscheidung im Verfahren um umstrittene Links von Online-Medien reagiert. In letzter Instanz hatte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Beschwerde der Industrie abgewiesen und den Streit damit für beendet erklärt. In der jahrelangen Auseinandersetzung vor Gericht hat sich der Heise Zeitschriften Verlag aus Hannover damit das Recht erstritten, in der Berichterstattung auch auf Angebote zu Kopierschutz-Umgehungssoftware zu verlinken.

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Streit um Kopierschutzsoftware

"Unser Anliegen war es, in dieser sensiblen Fragestellung, die sowohl das Urheberrecht als auch die Pressefreiheit betrifft, Rechtssicherheit zu erlangen", sagte Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie BVMI. Es liege nun vor allem bei den Vertretern der Presse, "verantwortungsvoll mit diesem Urteil umzugehen und im Sinne einer sachlichen Berichterstattung (...) keine Anreize oder Anleitungen zu Urheberrechtsverletzungen zu geben."

Hintergrund des Streits war ein Artikel auf dem Branchenportal "heise online" aus dem Jahr 2005 über den Softwareanbieter Slysoft, der damals neue Software zum Aushebeln von verschiedenen Kopierschutz-Mechanismen auf Musik-CDs anbot. Der Heise Verlag sah in der Verlinkung ein besonderes Qualitätsmerkmal von Online-Medien, das Lesern auch weitergehende Informationen bietet. Die Kläger, unter anderem BMG, EMI, Sony und Universal, interpretierten die Verlinkung dagegen als eine Anleitung zum Raubkopieren.

Hayo Lücke / dpa
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 Rechtssicherheit zu erlangen (6 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von trinity am 02.02.2012 um 19:21 Uhr
 Ich kann mich noch an die Heisekommentare erinnern (0 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von brumpf am 01.02.2012 um 20:13 Uhr
 Sehr gutes Urteil (0 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Andre St. am 01.02.2012 um 14:04 Uhr
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