Dienstag, 31.01.2012 12:24

Telekom legt Beschwerde gegen Kabelfusion ein

aus dem Bereich Breitband

Die Deutsche Telekom hat Beschwerde gegen die Fusion der TV-Kabelkonzerne Kabel Baden-Württemberg und Unitymedia eingelegt. Aus Sicht des Bonner Konzerns seien die vereinbarten Auflagen bei der kartellrechtlichen Genehmigung nicht ausreichend, um für einen funktionierenden Wettbewerb mit den Wohnungsbaugesellschaften zu sorgen, begründete ein Unternehmenssprecher den Schritt. Die Beschwerde wurde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht.

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Genehmigung der Übernahme unter Auflagen

Mitte Dezember hatte das Kartellamt grünes Licht für die Übernahme von Kabel Baden-Württemberg durch den Kabelnetzbetreiber Unitymedia gegeben. Damit hält der amerikanische Eigentümer Liberty Global das Kabelnetz von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg mit derzeit knapp sieben Millionen Haushalten in der Hand.

Die Freigabe wurde mit Auflagen im lukrativen Massenmarkt, auf dem das TV-Signal über Breitbandnetz insbesondere für Wohnungsbaugesellschaften im Paket angeboten wird, verbunden. So wird Unitymedia die frei empfangbaren digitalen TV-Programme in seinem Verbreitungsgebiet - NRW und Hessen - künftig nicht mehr verschlüsseln. Außerdem räumt das Kölner Unternehmen großen Wohnungsbaugesellschaften Sonderkündigungsrechte ein und verzichtet auf sogenannte Exklusivitätsklauseln. Dadurch können demnächst auch Konkurrenten wie die Deutsche Telekom ihre Glasfaserkabel in Mietshäusern mit Unitymedia-Kabelanschluss verlegen.

Kartellamt: Telekom-Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung

Ein Sprecher des Kartellamtes betonte, es sei derzeit aber noch unklar, ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt. Nach Einschätzung der Behörde könnte dies frühestens in einem halben Jahr der Fall sein. Eine aufschiebende Wirkung habe die Beschwerde der Telekom nicht, sagte der Sprecher.

Jörg Schamberg / dpa
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    Zuletzt kommentiert von zdb77gre am 01.02.2012 um 21:54 Uhr
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