Dienstag, 31.01.2012 09:45

OLG Düsseldorf weist Samsung in die Schranken

aus den Bereichen Computer, Mobilfunk

Samsung hat im Patentkrieg mit Apple eine weitere Niederlage in Deutschland erlitten. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigte am Dienstag per einstweiliger Verfügung das Verkaufsverbot für den Tablet-Computer Galaxy Tab. Der iPad-Konkurrent darf auf Entscheidung des Düsseldorfer Landesgerichts bereits seit Sommer nicht in Deutschland vertrieben werden. Für Samsung ist es der dritte Rückschlag in Folge: Zuletzt scheiterten die Südkoreaner mit zwei Patentklagen vor dem Landgericht Mannheim.

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Das Geschmacksmuster zählt

Apple hatte sich das Design eines Tablet-Computers im Jahr 2004 - schon lange vor dem Erscheinen des iPad - mit einem sogenannten Geschmacksmuster schützen lassen. Vor dem Landgericht wurde entsprechend das Galaxy Tab mit diesem Designmuster verglichen und nicht direkt mit einem iPad. Die Modelle von Samsung seien eine Nachahmung des iPads von Apple, mit denen Samsung unzulässige "Rufausbeutung" betreibe. Die Koreaner nutzten "das herausragende Ansehen und den Prestigewert" des Gerätes aus, befand das Gericht.

Apple setzte im Sommer zunächst eine einstweilige Verfügung gegen das Modell Galaxy Tab 10.1 durch und konnte sie anschließend verteidigen. Auch das etwas kleinere Modell Galaxy Tab 8.9 wird deswegen nicht verkauft. Samsung zog vor das Oberlandesgericht, um die Entscheidung zu kippen. Gleichzeitig wollen die Südkoreaner das Verkaufsverbot mit dem äußerlich leicht veränderten Modell 10.1N umgehen. Apple will auch dieses Gerät stoppen.

Samsung zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht, verwies aber darauf, dass der Streit um das Modell 10.1 aus Sicht des Unternehmens wenig Bedeutung für die Lage im Handel habe, weil in Deutschland ohnehin bereits die Version 10.1 N verkauft werde.

Hayo Lücke / dpa
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    Zuletzt kommentiert von Labout am 01.02.2012 um 06:09 Uhr
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