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Montag, 30.01.2012 18:01

GVU: Illegale Uploads bei Filehostern sind die Regel

aus dem Bereich Sonstiges

Die Schließung des Filehoster-Portals Megaupload hat große Wellen geschlagen. Nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) haben 13 File- bzw. Streamhoster bereits reagiert und ihre Belohnungsprogramme für das Hochladen von besonders begehrten Inhalten deaktiviert. Die GVU wirft den Filehostern vor, mit solchen Prämien systematische Urheberrechtsverletzungen zu fördern. GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy fordert eine Überprüfung des Haftungsprivilegs für Host-Provider. Bislang sind die Hoster nicht verantwortlich für die von Dritten hochgeladenen Inhalte. Nur wenn die Anbieter auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen werden, müssen sie aktiv werden und die entsprechenden Dateien von ihrer Plattform entfernen. Die GVU sieht das Heraufladen von illegalen Inhalten dagegen als Regel, legale Dateien würden eher als Ausnahme den Weg auf die Hosting-Plattformen finden. Die Beweislast für die Anbieter solcher Internetangebote müsse daher umgekehrt werden.

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GVU: Prämien fördern Upload von Raubkopien

Filehoster, die ihr Upload-Prämiensystem ausgesetzt haben, leiden laut internen Analysen der GVU bereits unter einem "signifikanten Nutzerrückgang". Dagegen würden andere Angebote, die weiterhin Vergütungen für Uploads gewähren, rapide wachsen. Portale wie kinox.to würden auf diese Entwicklung bereits reagieren und Filehoster ohne Upload-Prämien aus ihrer Plattform entfernen, andererseits dagegen Anbieter mit Belohnungssystem neu aufnehmen.

Die Bezahlung für Uploads garantiere laut GVU den "Nachschub aktuellster Raubkopien". Denn nur mit entsprechend attraktiven Titeln lassen sich hohe Nutzerzahlen erzielen. Eine große Zahl an Besuchern wiederum ist Voraussetzung für hohe Werbeeinnahmen, die die eigentliche "Motivation der digitalen Hehlerei" bilden würden. Bereits im vergangenen Jahr hatte die GVU für ein Werbeverbot auf Portalen wie kino.to plädiert.

Legale Inhalte die Ausnahme auf Filehosting-Plattformen?

"Die Regel ist, dass es sich bei den für die Massen attraktiven Inhalten um Kinofilme, TV-Serien und Games handelt", zeugt sich GVU-Geschäftsführer Leonardy überzeugt. Ein hochgeladenes privates Urlaubsvideo wäre für die Werbevermarktung dagegen uninteressant. "Es mag sein, dass es unter den von Internetnutzern massenhaft gestreamten bzw. downgeloadeten Inhalten auch autorisierte Inhalte gibt" so Leonardy. Das sei aber die Ausnahme. Durch Provisionszahlungen würden Filehost-Betreiber das Hochladen von Raubkopien fördern. Es könne davon ausgegangen werden, "dass ein Filehoster auf das Hochladen von Raubkopien spekuliert, wenn er Uploader bezahlt", so Leonardy. Der Filehoster müsse daher gegebenfalls nachweisen müssen, dass dies bei seinem Angebot nicht der Fall ist.

Jörg Schamberg
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