Anzeige:
vodafone.de
Mittwoch, 16.11.2011 16:16

Sperrung des Telefonanschlusses unzulässig

aus dem Bereich Sonstiges

Verweigert ein Kunde die Bezahlung eines Teilbetrags der Telefonrechnung, weil er diesen für unberechtigt hält, darf die Telefongesellschaft dem Kunden nicht den Telefonanschluss sperren. Auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 6. Oktober dieses Jahres (Az.: 37 O 21210/11) eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen den Mobilfunknetzbetreiber und Festnetzanbieter Telefónica Germany erlassen.

Anzeige

Telefongesellschaft muss Nachweis erbringen

Die Richter bestätigten damit zunächst die Ansicht der Verbraucherschützer: Eine Telefongesellschaft muss die Rechtmäßigkeit der Forderungen nachweisen, wenn ein Kunde behauptet, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien. Der Telefonanbieter darf dem Kunden nicht mit einer Sperre seines Telefonanschlusses drohen oder sie sogar umsetzen. Kunden sollen unberechtigte Telefonrechnungen nicht nur aus Angst vor einer Kappung ihres Anschlusses zahlen müssen.

Die Verbraucherzentrale war im Fall einer Hamburger Telefónica-Kundin aktiv geworden. Telefónica hatte der Kundin 163,14 Euro für die Nutzung von Sonderrufnummern und Servicediensten in Rechnung gestellt, die aus ihrer Sicht jedoch nicht nachvollziehbar waren. Die Kundin weigerte sich, diesen Betrag zu zahlen und wandte sich an die Verbraucherzentrale. Die Hamburger Verbraucherschützer mahnten Telefónica ab, das Unternehmen wollte jedoch keine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Daraufhin beantragte die Verbraucherzentrale die einstweilige Verfügung gegen die Telefongesellschaft. Ein endgültiges Urteil in dem Fall steht noch aus.

Jörg Schamberg
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
 und Mobilfunk .... (6 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Baghee am 18.11.2011 um 15:46 Uhr
 Suche

  News
Sonntag, 26.05.2013
Twitter: Mehr als 4,8 Millionen Tweets zum Finale
Eine halbe Million Euro für einen Apple I
Samsung Galaxy S4 im Test - Software-Wunder mit Top-Ausstattung
Online-Heiratsschwindel - Die Gefahr aus dem Netz
NEC MultiSync P242W: IPS-Monitor im 16:10-Format
Samstag, 25.05.2013
YouTube für Windows Phone: Microsoft entfernt Downloader
Experte: Eltern sollen Kinder am Computer kontrollieren
Samsung stellt 960-GB-SSD für Big-Data-Center vor
"WiWo": Neue Sicherheitsprodukte der Telekom gegen Cyber-Attacken starten in diesem Jahr
Klick & Guck: Online-Filmverleih im Aufwind
"Focus": Günstigere EU-Datentarife von Vodafone und E-Plus
Bericht: Yahoo bietet für US-Videodienst Hulu mit
"WSJ": Google will Mobilfunk-Netze in Schwellenländern aufbauen
Telekom: Fitnessarmband UP erfasst Bewegungen und Schlafphasen
Audi connect: Parkzeit automatisch bezahlen
Weitere News
Speedcheck
Zum Glück DSL verfügbar, mit großer Vorfreude bestellt und nun trotzdem enttäuscht? Gleich DSL Speedcheck machen.
Langsamer als versprochen? Dann im großen Flatrate Vergleich alle günstigen DSL Tarife anschauen und schnell wechseln.
Viele Angebote haben neben einer Telefonflatrate auch einen WLAN DSL Router inklusive.
Whois
Suchen Sie eine eingängige Domain für ihre Website und die Wunschadresse scheint schon belegt?
Einfach mit Whois den Check machen und herausfinden, zu wem die URL und IP Adresse gehört. Auch die DENIC kann oft Auskunft geben.
Vielleicht ist ein Reseller beteiligt und verkauft preisgünstig.
Internet über Kabel
Kein DSL oder nur schlechte Werte im DSL Speedtest? Internet über das Kabelnetz ist eine der führenden DSL Alternativen.
Kabelanbieter bieten ultraschnellen Downstream über den Kabelanschluss.
Wenn kein DSL verfügbar ist und auch kein Kabel digital gewünscht wird, ist mobiles Internet vielleicht interessant.
© 1999-2013 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs