Update 9. Juni: Zwischenzeitlich ist die Seite wieder erreichbar.
Die durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) erwirkte Abschaltung des Streaming-Portals kino.to hat offenbar Folgen: Durch einen virtuellen Angriff ist die Homepage der GVU momentan nicht erreichbar. Ursache sei eine Hacker-Attacke, teilte eine Sprecherin des Vereins am Mittwochabend mit. Vermutlich handelt es sich um einen DDoS-Angriff, der den Webserver mit einer Flut von Anfragen in die Knie zwingt. Von der Attacke (noch) nicht betroffen ist der GVU-Blog.
kino.to aus Leipzig gesteuert
Derweil gab ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bekannt, dass nach den insgesamt 13 erfolgten Verhaftungen momentan noch bundesweit nach einem weiteren Verdächtigen gefahndet werde. Sollte es notwendig sein, werde diese Fahndung auf ganz Europa ausgeweitet. In Deutschland waren am Mittwoch Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren in Leipzig, Zwickau, Berlin, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg und München durchsucht worden. Die Server von kino.to seien aber in ganz Europa bis hin nach Russland verteilt.
Der Kopf der Bande saß nach Informationen der "Bild" offenbar in Leipzig. Er soll Chef eines Medienunternehmens sein und die Geschicke der Film-Piraten geleitet haben. Zwei Komplizen wurden dem Vernehmen nach im Westen Leipzigs verhaftet, für einen vierten Leipziger schnappten die Handschellen am Flughafen von Mallorca zu. Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" bestätigte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, dass kino.to von Leipzig aus gesteuert worden sei. "Die Köpfe des Portals saßen in Sachsen und auch in Leipzig."
Die GVU ermittelte bereits seit dem Jahr 2008 gegen die Betreiber von kino.to, konnte aber nie ernsthafte Erfolge bei den Fahndungen erzielen. Weiter unklar ist, ob auch Nutzer des Streaming-Portals mit Konsequenzen rechnen müssen. "Wir konzentrieren uns momentan voll und ganz auf die Anbieterseite", zitiert die Leipziger Volkszeitung die ermittelnde Staatsanwaltschaft. Erst später soll eine Entscheidung darüber fallen, ob auch gegen kino.to-Nutzer ermittelt werde.