"Die Idee ist, dass User beim Einstellen von Informationen ein Verfallsdatum festlegen können", erklärt Backes. Dafür müsse sich der Internet-Nutzer einmalig ein Plug-In auf seinem Computer installieren. Mit Ablaufdatum versehene Daten mache eine Software namens "X-pire!" dann unkenntlich. "Ein Schlüssel und das Verfallsdatum werden auf einem Server gespeichert", erläutert der Informatiker. An den Schlüssel komme nur heran, wer ein Captcha löst, eine in eine Grafik eingebettete Zahlenkombination. Und ist das Verfallsdatum erst einmal abgelaufen, verschwindet der Schlüssel komplett, die Daten bleiben für immer unkenntlich.
Missbrauch durch Dritte dennoch möglich
Der Daten-Countdown könnte dann nicht nur Bewerbern, sondern etwa auch besorgten Eltern das Leben erleichtern. Denjenigen, deren Nachwuchs einen Großteil der Freizeit im Internet verbringt und dort zur Schau stellt, rät der Jugendschutzexperte bei der Landesmedienanstalt für das Saarland, Walter Röhrig, zu "innerfamiliären Verträgen" statt Verboten. "Stelle deine Bilder ein, aber nach sechs Wochen sind sie wieder weg", benennt Backes eine Vertragsvariante.
Mit dem "Internet-Countdown" könnten sich die Nutzer allerdings auch nicht vor dem Missbrauch der Daten durch Menschen schützen. Dritte können weiterhin Bilder "kopieren, speichern und bearbeiten und in anderem Kontext wieder ins Netz stellen, ohne dass der Urheber etwas davon erfährt", warnt Katja Knierim von jugenschutz.net. Rigoros raten Röhrig und Knierim deshalb, allzu Persönliches so weit wie möglich aus Internet-Gemeinschaften fernzuhalten. Auch wer nur seinen Internet-Freunden den Zugriff erlaubt, muss sich laut Röhrig "bewusst sein, dass Freunde keine Freunde bleiben müssen". Und dagegen helfe schließlich auch keine Computer-Software.
Änderungen für Arbeitgeber?
Bei der Jobsuche könnte das geplante Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz helfen. Laut Medienberichten soll künftig ein Arbeitgeber keine Daten mehr aus sozialen Online-Netzwerken wie Facebook erheben dürfen, um sich über den Kandidaten zu informieren. Eine Ausnahme soll es aber für Internetdienste geben, die der Präsentation des Bewerbers gegenüber möglichen Arbeitgebern dienen.