Mittwoch, 08.09.2010 14:06

EuGH kippt deutsches Glücksspielmonopol

aus dem Bereich Sonstiges

Paukenschlag aus Luxemburg: Der dort ansässige Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Glücksspielmonopol in der jetzigen Form mit sofortiger Wirkung gekippt. Mehrere deutsche Gerichte hatten sich mit insgesamt drei Vorabentscheidungsersuchen (C 316/07 Markus Stoss, C-46/08 Carmen Media und C-409/06 Winner Wetten) an den EuGH gewandt, damit sich dieser zur Vereinbarkeit der deutschen Glücksspielregelung mit dem EU-Recht äußert. Der neue deutsche Glücksspielstaatsvertrag, der Anfang 2008 in Kraft getreten war, hatte ab Januar 2009 das Anbieten von Sportwetten und Glücksspielen wie Lotterien im Internet verboten. Als Folge wichen einige Lotterieunternehmen wie etwa Tipp24.com ins Ausland aus.

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EuGH: Deutsches Glücksspielmonopol nicht gerechtfertigt

Der EuGH stellt in dem Urteil fest, dass Deutschland durchaus das Recht habe die Spiellust und den Betrieb von Glücksspielen in "kontrollierte Bahnen zu lenken" und zu diesem Zweck auch staatliche Monopole schaffen dürfe. Monopole könnten wirkungsvoller gegen Gefahren wie Spielsucht vorgehen. Der europäische Gerichtshof bestätigt allerdings die Feststellung der mit den Rechtssachen betrauten deutschen Gerichte, dass die "deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt". Denn die staatlichen Anbieter würden Glücksspiele intensiv bewerben, um ihre Gewinne aus den Lotterien zu vergrößern. Außerdem gebe es kein staatliches Monopol für Kasino- und Automatenspiele, die aber über ein höheres Suchtpotential verfügten.

Europaweite Harmonisierung des Glücksspielsektors steht noch aus

Ein Monopol zum Schutz vor Spielsucht sei unter diesen Umständen "nicht mehr gerechtfertigt". Die aktuelle deutsche Glücksspielregelung dürfe daher solange nicht weiter angewandt werden bis sie mit dem EU-Recht in Einklang gebracht werde. Damit dürfen nun möglicherweise auch private Anbieter Glücksspiele hierzulande anbieten. Deutschland sei aber nicht verpflichtet die von anderen Mitgliedsstaaten "im Glücksspielsektor erteilten Erlaubnisse anzuerkennen". Eine europaweite Harmonisierung in diesem Bereich gebe es noch nicht. Daher sei es Mitgliedsstaaten auch freigestellt, das Anbieten von Glücksspielen im Internet zu verbieten.

Als von den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages unmittelbar betroffenes Unternehmen sieht der Sportwettenanbieter bwin die Entscheidung "als historische Chance, Glücksspiel in Deutschland unter Berücksichtigung aller Vertriebskanäle zeitgemäß und richtungsweisend zu regulieren", so bwin Direktor Jörg Wacker. Der EuGH bestätige die Auffassung des Unternehmens, dass der Glücksspielstaatsvertrag und seine Verbote für private Anbieter gegen EU-Recht verstoße.

BITKOM: Internetverbot für Glücksspiele nicht haltbar

In einer ersten Reaktion auf das EuGH-Urteil begrüßte auch der deutsche Hightech-Verband BITKOM die Entscheidung. "Gerade im Internet ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar", so BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer. Nun gebe es eine Chance "klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt in Deutschland festzulegen", so Scheer weiter. Eine neue Regelegung könnte auch die Bedingungen zur Spielsuchtprävention enthalten. Ein Vorwurf geht in Richtung der Politik: "Die deutschen Bundesländer zementieren aus finanziellen Gründen ihr altes Lotto-Monopol" so Scheer. Der BITKOM-Verband sieht die derzeitige Glücksspielregelung als in sich widersprüchlich an. Deutsche Unternehmen dürften zwar Automatenspiele und Online-Pferdewetten anbieten, andere Sportwetten über das Internet seien aber untersagt.

Rund zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen teil

Einige Anbieter seien bereits vom deutschen Markt verdrängt worden und ins Ausland abgewandert. "In der digitalen Welt hat das Glücksspiel-Monopol ausgedient" so die Ansicht des BITKOM-Präsidenten. Statt sich an "verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit" zu klammern, sollten sich junge Internetunternehmen in Deutschland ansiedeln können. In anderen EU-Ländern wie Frankreich, Italien oder Dänemark gebe es bereits eine Öffnung für private Anbieter von Glücksspielen. Nach einer Erhebung von Forsa und BITKOM nehmen rund zwei Millionen Deutsche an Online-Glücksspielen und –Wetten teil.

Jörg Schamberg
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    Zuletzt kommentiert von buehly am 08.09.2010 um 20:15 Uhr
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