Das Bundeskriminalamt (BKA) schlägt Alarm: Die Internet-Kriminalität nimmt zu, vor allem im Bereich Online-Banking. Hier gibt es in diesem Jahr voraussichtlich einen Anstieg von 71 Prozent. Schuld sei unter anderem die Abschaffung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung.
60 Prozent erfolglose Ermittlungen
Das BKA und der IT-Branchenverband Bitkom rechnen in diesem Jahr mit 5.000 Phishing-Fällen, in denen Betrüger Kontodaten ergattern und missbrauchen. Bereits im Jahr 2009 habe es einen Anstieg von 64 Prozent gegeben. Gezählt werden nur die gemeldeten Übergriffe - die Dunkelziffer bleibt außen vor.
Die Polizei sieht sich bei Internet-Kriminalität ohne das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung weitgehend hilflos. "60 Prozent der Ermittlungen gehen ins Leere", sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Montag in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die bisherigen Regelungen zur Datenspeicherung gekippt. Nach Expertenangaben hat sich die Internet-Kriminalität seither deutlich gesteigert.
BKA fordert Gesetzes-Nachfolger
In bis zu 85 Prozent der Fälle könne seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die IP-Adresse eines Computers, der für eine Straftat benutzt worden sei, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden, sagte Ziercke. Bei mehr als zwei Drittel der 893 unbeantworteten Anfragen gehe es um Kinderpornografie. Der BKA-Chef forderte die Politik auf, rasch ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen.
Um die Vorratsdatenspeicherung gibt es schon seit langem heftige Debatten. Kritiker warnen vor einem Überwachungsstaat und einem möglichen Missbrauch der Informationen.
Hilferuf: "Kfz-Kennzeichen" für Web-Nutzer
Die IP-Adresse ist jedoch der einzige Anhaltspunkt, um einen Nutzer zurückzuverfolgen. Sie wird dem Internet-Surfer beim Eintritt in den Cyber-Sace zugeteilt und bei jedem Login Mal neu vergeben. Ohne die Daten des jeweiligen Providers ist es nahezu unmöglich, einen bestimmten Nutzer zu ermitteln.
Das BKA beklagt, dass diese Informationen seit März nicht mehr ohne besonderen Grund gespeichert werden dürfen. Bei Autodelikten könne die Polizei beim Kraftfahrtbundesamt anfragen, um den Inhaber des Fahrzeugs über ein Kfz-Kennzeichen festzustellen, so Ziercke zum Vergleich. Bei IP-Adressen schaut die Polizei derzeit in die Röhre.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März das bisherige Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Allerdings erteilte es der Speicherung von Telekommunikationsdaten keine generelle Absage.
Für ein neues Gesetz formulierten die Richter eine Reihe von Auflagen. Die schwarz-gelbe Koalition diskutiert noch die neuen Regeln.