Montag, 06.09.2010 14:13

BNetzA: Weniger Regulierung für Kabelnetzbetreiber

aus dem Bereich Sonstiges

Der ehemalige Monopolist Deutsche Telekom befindet sich nach wie vor in der Regulierung durch die in Bonn beheimatete Bundesnetzagentur. Entgelte etwa für Vorleistungsprodukte, die die Telekom den Wettbewerbern in Rechnung stellt, müssen erst der Regulierungsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Doch auch die großen Kabelnetzbetreiber werden reguliert, wenngleich hier ein Ende offenbar abzusehen ist. Die Bundesnetzagentur will die Anbieter, zumindest teilweise, aus der Regulierung entlassen. Stattdessen solle das Bundeskartellamt die Aufsicht über die Unternehmen übernehmen.

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Wettbewerbsrecht für Teilmärkte ausreichend

In Brüssel war die EU-Kommission bereits in einer überarbeiteten Märkteempfehlung zu dem Schluss gekommen, dass der Vorleistungsmarkt bei Kabelnetzbetreibern keine Regulierung mehr benötige. Die Bundesnetzagentur überprüfte ihrerseits jedoch, ob nationale Besonderheiten weiterhin eine besondere Kontrollaufsicht erforderlich machten. Die Bonner Behörde unterscheidet zwischen verschiedenen einzelnen Märkten: Der Bereich der Einspeisung von Rundfunksignalen, der Signallieferung sowie die Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüber Inhalteanbietern. Bei der Einspeisung von Rundfunksignalen sowie der Signallieferung bestehe zwar weiterhin kein wirksamer Wettbewerb, doch würde die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts auf diesen Märkten durchaus ausreichen.

EU muss Entwürfe der Bundesnetzagentur noch kommentieren

Daher sollen diese beiden Bereiche aus der Regulierung entlassen und unter die Aufsicht des Bundeskartellamtes gestellt werden. Weiterhin regulierungsbedürftig sieht die Bundesnetzagentur den Markt der Übertragung der analogen UKW-Hörfunksignale. Entwürfe zur Marktdefinition und zur Marktanalyse des Vorleistungsmarktes in Deutschland wurden bereits an die EU-Kommission gesandt. Darin sind auch die noch vorgesehenen Regulierungsmaßnahmen enthalten. Die EU-Kommission hat nun einen Monat Zeit, um die Entwürfe der Bundesnetzagentur entsprechend zu prüfen und zu kommentieren.

Jörg Schamberg
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