Montag, 23.08.2010 19:08

Eierbecher "eiPott" von Apple verboten

aus dem Bereich Sonstiges

Der Streit um den Namen für einen Eierbecher des Konsumgüter-Herstellers Koziol geht in eine neue Runde. Nachdem der US-Konzern Apple vor Gericht durchsetzte, dass der Eierbecher nicht als "eiPott" vertrieben werden darf, will das Familienunternehmen aus dem Odenwald nun im Hauptsacheverfahren grundsätzlich klären lassen, ob diese Ansprüche überhaupt berechtigt sind.

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Aus eiPott wird Pott

Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstag) unter Berufung auf eine Koziol-Sprecherin. In der Zwischenzeit ändert Koziol den Namen: Das Produkt wird künftig lediglich "Pott" heißen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass sich Koziol einen neuen Namen einfallen lassen muss (Az: 5 W 84/10). Der Eierbecher "eiPott" könnte mit dem Multimedia- Player iPod der Firma Apple verwechselt werden, meinte das Gericht.

Apple erwirkte eine Einstweilige Verfügung: Sollte der "eiPott" weiter unter dieser Bezeichnung vertrieben werden, werde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig.

Hayo Lücke / dpa
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    Zuletzt kommentiert von misterdj am 24.08.2010 um 12:07 Uhr
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