Donnerstag, 19.08.2010 15:00

Google verdoppelt Einspruchsfrist für Street View

aus dem Bereich Sonstiges

Google geht im Streit um den Foto-Straßenatlas Street View auf die Bundesregierung zu und verdoppelt die Vorab-Einspruchsfrist für Mieter und Hauseigentümer auf acht Wochen. "Wir möchten damit den Bürgern, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser oder Wohnungen bei Street View entscheiden, ausreichend Zeit für ihren Widerspruch geben", schrieb Google-Europa-Chef Philipp Schindler in einem Blogeintrag.

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Einspruchsmöglichkeit nach dem Start bleibt

Google hatte bislang den Betroffenen nur eine Frist bis zum 15. September 2010 eingeräumt, um Bilder ihrer Häuser und Wohnungen vorab auf Street View entfernen zu lassen. Schindler betonte, Google habe schon immer den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, auch nach dem Start des Dienstes einen Widerspruch einzulegen.

Mit dem verlängerten Zeitraum erfüllt Google eine Forderung von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), die die ursprünglich vorgesehenen vier Wochen als zu kurz kritisiert und eine acht Wochen lange Vorab-Einspruchsfrist verlangt hatte. Zuvor hatte sich EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding für eine Verlängerung auf sechs Wochen ausgesprochen.

Die Bundesregierung hat die Verdoppelung der Widerspruchsfrist begrüßt. "Das ist ein Ergebnis der Gespräche, die wir mit Google geführt haben", heißt es in einer Erklärung der Sprecher von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vom Donnerstag, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Beide Ressorts stellten klar, dass nach einem Runden Tisch am 20. September ein Gesetzentwurf der Regierung geplant sei.

Google will den Panoramadienst Street View bis Ende des Jahres mit Aufnahmen von Straßen und Häusern aus zunächst 20 deutschen Städten ins Netz stellen.

Hayo Lücke / dpa
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