Mittwoch, 08.09.2010 09:27

Preissprünge im Internet-by-Call: Legitim oder nicht?

aus den Bereichen ISDN/Analog, Sonstiges

Aber wie können sich Kunden vor hohen Rechnungen schützen? Henrik Egli, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, rät zu regelmäßigen Preischecks. Generell hafte der Nutzer, teilte uns der Rechtsanwalt auf Anfrage mit. Der Provider habe innerhalb bestimmter Grenzen die Möglichkeit, die Preise für seine Produkte zu ändern. Selbst eine kurzfristige und auch starke Preiserhöhung komme dabei keinem Betrug gleich. So scheinen sich viele Anbieter in einer Grauzone zu bewegen. Solange sie auf ihren Websites die Preise rechtzeitig anpassen und Vergleichsportale sowie Anbieter von Einwahl-Software - wie dem Web.de SmartSurfer - über die neuen Konditionen informieren und die Preissteigerungen noch nicht unter den Begriff "Wucher" fallen, sind die Tarifspielchen offenbar legal. Um zu klären, ob es sich um Wucher handelt oder nicht, müsse man laut Egli nicht nur den alten und den neuen Preis zum Vergleich heranziehen, sondern auch die Preise, die in der Branche generell verlangt werden beziehungsweise einen für den Service angemessenen Preis. Darüber hinaus muss für einen "Wucher" zusätzlich eine Zwangslage, die Unerfahrenheit oder ein Mangel ein Urteilsvermögen seitens des Kunden ausgenutzt worden sein.

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Inhalt:

  1. Hohe Telefonrechnung und Mahnungen
  2. Der Gang zum Rechtsanwalt und Stellungnahme von 01019
  3. Die Meinung der Verbraucherschützer und Tipps für Betroffene

Tipps, um hohe Kosten zu vermeiden

Im Forum von onlinekosten.de melden sich immer wieder Leser zu Wort, die plötzliche Preissprünge nicht rechtzeitig bemerkt haben oder einer Abrechnungspanne zum Opfer gefallen sind. Im zweiten Fall erstatten die Provider die zuviel berechneten Beträge zwar oftmals automatisch mit den nächsten Rechnungen, bis eine Summe von mehreren Hundert Euro Guthaben aufgebraucht ist, kann jedoch eine lange Zeit vergehen.

Wer sich nur ab und zu kurz einwählt, hat natürlich nur mit kleineren Summen von einigen Euro zu kämpfen, die viele einfach bezahlen. Geringere Beträge und das "Drohszenario" aus Mahnung, Inkasso und Mahnbescheid sieht auch unser betroffener Leser als Grund dafür an, dass sich so wenige Internet-by-Call-Kunden gegen heftige Preissprünge wehren.

Im Vorfeld können sich Internet-by-Call-Kunden am besten vor bösen Überraschungen auf der Telefonrechnung schützen, indem sie vor jeder Einwahl die derzeitigen Konditionen auf der Anbieter-Website überprüfen. Auch an einen geleerten Cache sollte gedacht werden, damit die Tabellen nicht versehentlich noch die alten Preise vom letzten Besuch anzeigen. Eine Hilfestellung leistet unser Tarif-Agent, der über Preisänderungen von Internet-by-Call-Tarifen informiert. Interessenten können dort ihre bevorzugten Tarife zur Überwachung eintragen und erhalten dann eine E-Mail, wenn es Neuigkeiten gibt. Eine weitere Möglichkeit wäre es, Tarife mit einer Preisgarantie zu nutzen: Sie bieten bis zu einem bestimmten Datum einen gleichbleibenden Minutenpreis, sind aber in der Regel etwas teurer. Eine Suche nach Internet-by-Call-Tarifen bietet unser Tarifrechner.

Die routinierten Preisprüfungen mögen zwar wenig komfortabel sein, solange derartige Preisänderungen aber offenbar legitim sind, bleibt den betroffenen Nutzern nichts anderes übrig, als sie vor jeder Internetsitzung durchzuführen.

Saskia Brintrup
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