Mittwoch, 08.09.2010 09:27

Preissprünge im Internet-by-Call: Legitim oder nicht?

aus den Bereichen ISDN/Analog, Sonstiges

Der Leser wandte sich an einen Rechtsanwalt, der wiederum im April beantragte, die Klage abzuweisen, und die Forderung als unberechtigt erachtete. Aus dem Dokument, das onlinekosten.de vorliegt, bezieht sich eine der Begründungen genau auf dem Umstand der plötzlichen Preisänderung: Der Kunde habe sich den Tarif aufgrund des günstigen Preises bewusst ausgesucht, von einem Tag auf den anderen sei der Tarif dann um das 100-fache teurer geworden. "Wir halten diese Vorgehensweise schlicht und ergreifend für sittenwidrig.", heißt es in dem Schreiben des Rechtsanwalts des Kunden. Es könne von einem Verbraucher insoweit nicht verlangt werden, praktisch minütlich den Tarif überprüfen zu müssen.

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Inhalt:

  1. Hohe Telefonrechnung und Mahnungen
  2. Der Gang zum Rechtsanwalt und Stellungnahme von 01019
  3. Die Meinung der Verbraucherschützer und Tipps für Betroffene

Amtsgericht wies Klage ab

Ende Juli hat das Amtsgericht Jülich die Klage schließlich abgewiesen und das "Gebot der Preisklarheit" ins Spiel gebracht. Wer bis dahin für 0,15 Cent pro Minute telefoniert habe, müsse nicht damit rechnen, dass er von heute auf morgen pro Minute 15 Cent bezahlen müsse - so die Auffassung des Gerichts. Auch bei der Fälligkeit der Forderung stimmte das Gericht nicht mit der klagenden Partei überein. Der Rechtsanwalt der Klägerin, 01019, war der Meinung, dass die Forderung mit dem Tag des Rechnungszugangs fällig war. Das Gericht wiederum befand die vorgelegten Abrechnungen für unübersichtlich und "schwierig nachzuvollziehen" und sah daher keinen fälligen Anspruch.

Der zuvor angesprochene "Ansagedienst", den das Amtsgericht Jülich zur Preisansage vor die Nutzung schalten lassen würde, dürfte allerdings technisch schwer umsetzbar sein. Schließlich handelt es sich nicht um ein echtes Telefonat, sondern um eine Wahlverbindung am PC.

Nachfrage bei 01019: "nicht vertretbar"

Dies führte auch die 01019 Telefondienste GmbH auf Nachfrage unserer Redaktion an. "Nach Einschätzung der Rechtslage haben wir es hier mit einer sowohl rechtlich, als auch inhaltlich nicht vertretbaren Entscheidung des Amtsgerichts zu tun" kommentierte 01019. Weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung an irgendeiner Stelle finde sich eine Notwendigkeit für einen solchen Ansagedienst, gibt das Unternehmen zu bedenken. "Darüber hinaus handelt es sich vorliegend, dieses ist dem Gericht schriftsätzlich mehrfach bekannt gegeben worden, um Internetverbindungen, denen denknotwendig Ansagedienste nicht vorangehen können. Aus diesem Grunde sind sämtliche Auffassungen, die das Gericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat, rechtlich und tatsächlich nicht haltbar und können daher einer künftigen Rechtsprechung keinesfalls zugrundegelegt werden", sagt der Anbieter, der noch einmal klarstellte, für den Reseller - die 1XNet-Marke sbq4you - lediglich die Netzleistung und das Inkasso zu übernehmen. Trotzdem scheint der Fall damit erledigt zu sein: "Das Unternehmen wird gegen das Urteil nicht intervenieren, da die Entscheidung aufgrund des geringen Streitwerts nicht angreifbar ist", teilt die 01019 Telefondienste GmbH mit.

Gleichzeitig räumt der Anbieter ein, keine Kunden verärgern zu wollen, und mit sbq4you in Gespräche eingetreten zu sein. Als Folge seien "verbindliche 'Policies'" vereinbart worden, "die Kunden und der 01019 Telefondienste GmbH noch mehr Sicherheit bieten und Rechtsfälle dieser Art" künftig ausschließen sollen.

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