Internetnutzern, denen an ihrem Wohnort kein DSL zur Verfügung steht, bleibt oftmals nur übrig, auf Internet-by-Call-Dienste via Modem oder ISDN-Karte auszuweichen. Statt eines monatlichen Pauschalpreises für die Flatrate zahlen die By-Call-Kunden je nach gewähltem Tarif und Verweildauer. Daher greifen viele auf besonders günstige Tarife zurück, deren gute Konditionen aber oftmals mit plötzlichen Preissprüngen erkauft werden. Diese Erfahrung machte auch einer unserer Leser, der aufgrund eines Providerwechsels zwischenzeitlich auf Internet by Call umsatteln musste. Seine Nutzung des Tarifs Top von sbq4you mündete zunächst in einer saftigen Telefonrechnung, später in Mahnungen und endete schließlich vor Gericht.
Inhalt:
- Hohe Telefonrechnung und Mahnungen
- Der Gang zum Rechtsanwalt und Stellungnahme von 01019
- Die Meinung der Verbraucherschützer und Tipps für Betroffene
"Horrende Preissteigerung"
Am 28. Juli entschied das Amtsgericht Jülich mit dem unserer Redaktion vorliegenden Urteil 9 C 317/09 zugunsten des Lesers und war der Auffassung, dass "bei einer so horrenden Preissteigerung ein Ansagedienst geschaltet werden muss", um auf die "erheblichen Gesprächskosten" hinzuweisen.
Die Vorgeschichte reicht bis in den November 2008 zurück. Der betroffene Leser nutzte den Tarif Top von sbq4you, der zu der Zeit rund um die Uhr nur 0,15 Cent pro Minute kostete. Zum 4. November erhöhte sbq4you aber den Preis. Zwischen 2 und 6 Uhr verlangte der Provider nach der Änderung zwar nur 0,05 Cent, von 6 bis 2 Uhr nachts aber teure 14,99 Cent pro Minute. Dies entspricht einem Stundenpreis von 8,99 Euro; von 0,15 Cent ausgehend ergaben sich zuvor lediglich 9 Cent pro Stunde.
Plötzlich eine sehr hohe Telefonrechnung
Sbq4you teilt derartige Änderungen an Tarifen in der Regel am Vortag mit. Wer den Hinweis beziehungsweise entsprechende News verpasst und sich vor der Einwahl nicht noch einmal auf der Website des Anbieters über die aktuell gültigen Preise informiert, surft unwissentlich zu einem wesentlich höheren Preis im Internet. Dies passierte auch unserem Leser, der anschließend einen Betrag von rund 400 Euro auf seiner Telefonrechnung wiederfand. Auch die folgende Rechnung enthielt einen Posten mit zu hohen Minutenpreisen, und zwar jeweils von der zu freenet gehörenden 01019 Telefondienste GmbH als Service-Dienstleister. Wie uns der Leser berichtet, habe er daraufhin die Nutzung des Tarifs unterlassen und die beiden Rechnungsbeträge bei der Telekom reklamiert und zurückbuchen lassen.
Mahnungen und schließlich ein Mahnbescheid, dann die Klage
Die Folge dieser Nichtzahlung waren Mahnungen, auch ein Inkassobüro meldete sich. Der betroffene Leser reagierte nicht. Erst als ein Mahnbescheid erlassen wurde, habe er diesem widersprochen. Doch der Gläubiger gab nicht klein bei und so traf im März dieses Jahres eine Klageschrift von 01019 beim Kunden ein. Dem Schreiben zufolge flatterten insgesamt acht Mahnungen ins Haus, in denen zuzüglich zum Rechnungsbetrag Mahngebühren erhoben wurden. Die Klageschrift pochte daher nicht nur auf die Begleichung der Kosten aus der Rechnung, sondern auch auf die Zahlung der Mahn- und Inkassokosten sowie Rechtsanwaltskosten und eines Jahreszinses von 5 Prozent – insgesamt ein Mehrbetrag von etwa 150 Euro.