Dienstag, 17.08.2010 12:26

Street View: Ab sofort Online-Widerspruch möglich

aus dem Bereich Sonstiges

Erst seit einer Woche steht fest, dass Google Street View noch bis Jahresende in den 20 größten deutschen Städten starten wird. Seither ist die Aufregung über Googles Vorgehen groß. Wie im Zeitraffer überschlagen sich Forderungen der Politik, Wortmeldungen von Datenschützern und Einsprüche besorgter Hausbesitzer. Angst und Hysterie geht Hand in Hand mit sachlicher Debatte und Aufklärung. Auch Google hatte die Wirkung seiner Ankündigung offenbar völlig unterschätzt und wirkte gegenüber der aufbrandenten Kritikwelle bislang nahezu hilflos. Nun versucht der Suchmaschinengigant, die Lage zu beruhigen und stellt auf dem Google Produktkompass eine umfangreiche Anleitung zum Widerspruchsverfahren gegen Street View zur Verfügung. Wir nennen die wichtigsten Punkte.

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Löschantrag per Online-Formular stellen

Eigentümer, die ihr Haus oder Grundstück aus Street View entfernen wollen, haben ab sofort per Online-Formular die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Widersprüche, die allerdings in den letzten Tagen bereits per Brief oder E-Mail eingegangen sind, sind registriert und werden laut Google auch bearbeitet. Das Unternehmen bittet Betroffene daher, von erneuten Anträgen abzusehen. Wer hingegen noch nicht aktiv geworden ist, kann mit dem neuen Internet-Tool einen Löschvorgang in wenigen Schritten veranlassen. Dieser ist nach Google-Angaben unwiderruflich und nicht mehr rückgängig zu machen. Unentschlossene sollten daher im Zweifelsfall abwarten, bis die Hausansicht im Internet tatsächlich abrufbar ist. Mittels der Street-View-Funktion Ein Problem melden lassen sich Bilder auch nachträglich noch entfernen.

Soll das eigene Haus allerdings auf keinen Fall bei Street View zu sehen sein, muss der Widerspruch bis spätestens zum 15. September um 24:00 Uhr erfolgt sein. Dafür ist es notwendig, die URL http://www.google.de/streetview im Browser aufzurufen. Auf der erscheinenden Webseite befindet sich links im Navigationsmenü sowie rechts am unteren Rand die Schaltfläche Unkenntlichmachung beantragen. Diese war anfangs nicht mit dem weit verbreiteten Internet Explorer von Microsoft aufrufbar - dieses Problem ist allerdings mittlerweile behoben. Nach einem Klick wird das Verfahren initiiert. Eine Seite mit Nutzungsbedingungen erscheint, die sorgfältig gelesen werden sollten. Anschließend fragt Google nach Adresse, Aussehen und weiteren Angaben zum Grundstück. Auf einer Karte muss das zu löschende Gebäude zusätzlich präzise markiert werden. Nach Bestätigung erfolgt die Aufforderung, E-Mail- und Postadresse anzugeben, an die ein sogenannter Verifizierungscode gesendet wird. Eine Sicherheitsabfrage schließt das gesamte Prozedere ab.

Street View Widerspruch
Google Street View: Ein Widerspruch ist ab sofort einfach per Online-Formular möglich. Screenshot: onlinekosten.de

Eingabe des Verifizierungscodes bis spätestens 6. Oktober

Der Verifizierungscode muss bis spätestens 6. Oktober auf einer weiteren Webseite eingegeben werden, die Google jedem Anspruchssteller separat mitteilt. Diese Frist gilt allerdings nur, wenn das betroffene Gebäude in einer der 20 Städte steht, die bis Jahresende bei Street View verfügbar sind. Bei Häusern oder Grundstücken, die sich in anderen Gebieten befinden, ist die Löschfreigabe bis zum 31. Dezember möglich. Wer nicht über einen Internetanschluss verfügt, kann seinen Einspruch alternativ auch per Brief formulieren. Notwendig ist dafür ein Schreiben mit der genauen Adresse des betroffenen Gebäudes beziehungsweise Grundstücks an die deutsche Google-Zentrale. Adresse: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Hier gilt: Absender nicht vergessen. Direkte Beschwerden per E-Mail sind hingegen nicht mehr möglich. Entsprechende Anfragen beantwortet Google lediglich mit einem Hinweis auf das neue Online-Formular.

Unterdessen forderte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) Google im "Hamburger Abendblatt" auf, die Widerspruchsmöglichkeiten auszuweiten. Die Ministerin sagte, die derzeitige Widerspruchsfrist von vier Wochen sei zu kurz. Eine Verdoppelung der Frist auf acht Wochen wäre wünschenswert, so Aigner. Google sei mit der Ankündigung, Street View noch in diesem Jahr zu starten, mitten in die Sommerferien mehrerer Bundesländer geplatzt und hätte damit viele Bürgerinnen und Bürger überrumpelt.

Christian Wolf
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
 Mein Antrag ist raus auf Unkenntlichmachung eines Gebäudes in Google Street View (33 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von fruli am 18.08.2010 um 15:46 Uhr
 wir sind dafür das wir dagegen sind ! (18 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Jens am 18.08.2010 um 15:04 Uhr
 Problem beim Street-View-Widerspruch (5 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Heini_S am 18.08.2010 um 10:14 Uhr
 irgendwas mache ich falsch (4 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Wuschel am 17.08.2010 um 13:30 Uhr
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