Dienstag, 10.08.2010 11:32

Datenschützer kritisieren Street View-Start

aus dem Bereich Sonstiges

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die angekündigte Einführung von Google Street View in Deutschland als überstürzt kritisiert. "Die Leute wissen gar nicht, was sie da erwartet", sagte Caspar am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Es sei nicht sinnvoll, die Zeit für Widersprüche vor Einführung des Kartendienstes so knapp zu befristen.

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Einführung in 20 Städten

Google will den Kartendienst bis Ende des Jahres in Deutschland einführen und zunächst die umfassenden Straßenbilder von 20 Städten veröffentlichen. Mieter und Hausbesitzer können vorher innerhalb eines Monats mit einem Online-Formular Widerspruch gegen die Darstellung ihres Gebäudes einlegen, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.

"Es hat mich sehr überrascht, am Donnerstag vergangener Woche zu erfahren, dass das Tool bereits ab Anfang nächster Woche frei geschaltet werden soll", erklärte Caspar in einer schriftlichen Mitteilung. "Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt", so der für Google zuständige Landesdatenschutzbeauftragte.

Kritik an fehlender Hotline

"Wir sehen diese Ankündigung zum gegenwärtigen Zeitpunkt kritisch", sagte Caspar. Es gebe keine klare Leitlinie für den Umgang mit den Daten von Widerspruchsführern. Der Datenschutzbeauftragte kritisierte zudem, dass bislang keine telefonische Hotline von Google für Anfragen von Bürgern geplant sei.

Google hat in Gesprächen mit Datenschützern versprochen, bei der Einführung von Street View 13 Punkte einzuhalten. Diese Punkte gehen über die Praxis von Street View in den bisher 23 anderen Ländern hinaus. Caspar sagte dazu: "Diese Zusage ist kein großzügiges Entgegenkommen, sondern eine von Google übernommene Rechtspflicht."

Update 13:20 Uhr - Bundesbeauftragte für den Datenschutz Schaar ist zufrieden

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit dem Vorgehen von Google. "Ich freue mich, dass das Unternehmen auf die Anforderungen des Datenschutzes in Europa reagiert hat", so Schaar. Das von Google eingeräumte Widerspruchs-Recht "darf aber keine Einmalaktion sein", forderte Schaar. Die Möglichkeit müsse auf Dauer angeboten werden und nicht nur für die nächsten vier Wochen.

Ein weiteres Problem sieht Schaar bei der Identifizierung der Betroffenen. Hier dürfe Google für die Bearbeitung nicht noch eine Vielzahl neuer Daten sammeln. Das Unternehmen müsse sicherstellen, dass alle Widerspruchsanfragen der Betroffenen wieder gelöscht werden.

Hayo Lücke / dpa
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    Zuletzt kommentiert von Alon am 13.08.2010 um 20:18 Uhr
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