Online-Abzockern soll es endlich an den Kragen gehen - zur Not auch zunächst in einer nationalen Lösung. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte im Juni der EU für die Umsetzung einer sogenannten "Button-Lösung bis Herbst Zeit gegeben. Der Ministerin schwebt dabei ein System vor, das Online-Nutzern bei Bezahlangeboten einen extra Hinweis auf die Kosten aufzeigt. Per Klick auf eine Schaltfläche (Button) müsse dieser Hinweis bestätigt werden. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte in dieser Woche einen Internet-Button gegen Online-Abzocke gefordert. Sie setzt sich jedoch für eine europaweite Lösung ein. Auf Europa will der Verbraucherzentrale Bundesverband dagegen nicht (vzbv) warten.
vzbv: Schnelle nationale Lösung muss her
Die Verbraucherschützer fordern eine schnelle nationale Button-Lösung, um Kostenfallen im Internet wirksam bekämpfen zu können. Denn über die Schaltfläche würden unseriöse Internetangebote sichtbar gemacht. Der vzbv verwies auf Frankreich, dort gebe es eine solche Lösung mit Bestätigung durch den Internetsurfer schon. Das System habe sich bewährt. Es sei unverständlich, dass erst nach Brüssel geblickt werde. "Parteiübergreifend ist man sich einig, dass der Abzocke im Internet endlich Einhalt geboten werden muss. Den Verbrauchern ist nicht zu vermitteln, warum die politisch Verantwortlichen dies dann nicht endlich tun", so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die SPD hätte am Donnerstag bereits einen konkreten Gesetzentwurf vorgestellt. Nun liege es an der Bundesregierung, den Abofallen-Betreibern nicht länger eine Geschäftsgrundlage zu bieten.
Europäische Regelung gegen Online-Abzocke nicht in Sicht
Auf europäischer Ebene zeichne sich derzeit keine Regelung gegen Internet-Abzocke ab. Eine solche sei weder in einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission noch in einem Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters vorgesehen. Eine nationale Lösung sei daher schnell geboten, da alleine in Deutschland jährlich ein Schaden in mehrstelliger Millionenhöhe durch vermeintlich kostenlose Hausaufgabenhilfen, Kochrezepte oder Software entstehe. Im Guten Glauben würden Internetnutzer ihre Namen und Adressen in Online-Formularen solcher Webseiten eingeben, ohne zu wissen, dass sie damit ein teures Abonnement abgeschlossen haben. Die Online-Abzocker zeigen sich bei der Eintreibung der Abo-Gebühren nicht zimperlich und versuchen die Betroffenen mit Abmahnungen und Drohbriefen einzuschüchtern. Nicht wenige zahlen aus Angst die Forderungen. Für die Verbraucherschützer mutet der Kampf gegen die unseriösen Unternehmer dabei wie ein Kampf gegen Windmühlen an. Die Verbraucherzentrale gewinne zwar vor Gericht einen Prozess nach dem anderen, doch gleichzeitig nehme die Zahl der Abzockfälle weiter zu. Die Anzahl der Beschwerden von Verbrauchern bei der Verbraucherberatung würde nicht nachlassen.
Jörg Schamberg