Da bekommt mancher rote Ohren, auch wenn er sich keiner Schuld bewusst ist: In der Mailbox landen plötzlich Rechnungen fürs Herunterladen von "pornografischem Material und musikalischen Werken" aus dem Internet. Wer schon den Überweisungsblock zückt, sollte erst einmal den Absender kontrollieren: Wenn dort "Nümann + Lang" steht, handelt es sich möglicherweise um Betrug.
100 Euro für "Ablassbrief"
Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mitteilt, sind derzeit E-Mails im Umlauf, in denen die genannte Kanzlei vorgibt, im Auftrag der Firma "Videorama GmbH" zu handeln. Durch Zahlung von 100 Euro könne der Adressat einer straf- und zivilrechtlichen Verfolgung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen entgehen, heißt es im Text. Das empfohlene PaySafeCard-Verfahren erschwert das Zurückverfolgen des Geldempfängers.
Ähnliche Betrügermails kommen angeblich von der "Grevenreuth AG", die die Firma "Universal Music" vertreten will. Der Absender fordert 50 Euro für angebliche Musik-Downloads. Beide Betrüger nutzen die Abmahnwelle, mit der sich die Musik- und Filmindustrie gegen illegales Herunterladen zur Wehr setzen will.
Echte Abmahnungen kommen per Post
"Nümann und Lang" gibt es tatsächlich, teilt die Verbraucherzentrale mit. Die E-Mails sind aber gefälscht und kommen in Wirklichkeit von einem anderen Absender. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Nutzern, die sich durch Mails bedroht fühlen, die Polizei einzuschalten. Echte Abmahnschreiben gehen stets auf dem Postweg ein, so die Fachleute aus Rheinland-Pfalz.
Wer im Zweifel ist, ob er eine echte oder betrügerische Abmahnung erhalten hat, sollte Rechtsbeistand zu Rate ziehen, so die Verbraucherzentrale. Sie verweist auf ihre Internetseite www.vz-rlp.de/urheberrecht für nähere Informationen. Hilfe in Form eines elektronischen Ratgebers bietet auch der Steinwiesener Verein gegen den Abmahnwahn an. Auf knapp 100 Seiten finden die Empfänger der teuren Post kostenlos wichtige Informationen und Verhaltenstipps.