Samstag, 19.06.2010 15:01

"Computerbild": Neue Urteile gegen Internet-Abofallen

aus dem Bereich Sonstiges

Vor fast einem Jahr startete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit der PC-Zeitschrift "Computerbild" eine Initiative gegen unseriöse Online-Anbieter. Nun zieht das Springer-Magazin eine erste Bilanz und vermeldet ein "beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker". Dennoch geht das Katz-und-Maus-Spiel mit den Abobetrügern weiter.

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Urteil gegen Online-Gedichtesammlung

Demnach ließ "Computerbild" nach eigener Aussage mehrere Opfer sogenannter Internet-Abofallen durch eine Anwaltskanzlei vertreten. Geklagt wurde unter anderem vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg gegen die Firma Online Premium Content Limited, deren Website www.online-gedichtesammlung.de vielfach durch getarnte Aboverträge aufgefallen war. Dabei wurden Internetnutzer aufgefordert, Name, Anschrift sowie E-Mail-Adresse anzugeben, sobald sie eines von mehr als 2.000 Gedichte herunterladen wollten. Viele übersahen allerdings, dass ein Download auch den Abschluss eines 12-Monatsvertrages für insgesamt 60 Euro beinhaltete, da die entsprechenden Hinweise nur im Kleingedruckten aufgeführt waren. Das Gericht sah hierin eine arglistige Täuschung und verurteilte die Betreiber (Aktenzeichen: 922 C 4445/09). Mittlerweile ist die Seite nicht mehr erreichbar.

Erfolgreich war laut "Computerbild" auch das Vorgehen gegen die Verantwortlichen des bereits häufiger negativ aufgefallenen Softwareportals www.opendownload.de. Die Betreibergesellschaft Content Services Ltd. sollte sich vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten, nachdem ein Opfer ebenfalls Klage eingereicht hatte. Auch in diesem Fall wurde für eigentlich kostenfreie Leistungen Geld verlangt. Für den Download von überall erhältlicher Gratis-Software forderten die dreisten Geschäftemacher eine Summe von 96 Euro. Bevor der Prozess allerdings beginnen konnte, hätten diese klein beigegeben und das Geld plus Zinsen zurückerstattet (Aktenzeichen: 231 C 9386/09), so das Blatt. Wird jedoch die enorme Zahl verschickter Rechnungen pro Monat gegenübergestellt, zeigt sich schnell das wahre Ausmaß der Problematik. So verschickte Content Services Ltd. laut vzbv bereits vor über einem Jahr, im April 2009, in einer einzigen Woche 170.000 Zahlungsaufforderungen zu jeweils 96 Euro. Viel geändert hat sich seitdem offenbar nicht.

Gesetzliche Vorgaben fehlen

Bisher ohne rechtskräftiges Urteil ist der Ausgang in einem dritten Rechtsstreit zwischen der "Computerbild"-Redaktion und einem deutschen Webseiten-Betreiber aus Frankfurt am Main. Dieser sieht sich zu unrecht durch eine von "Computerbild" herausgegebene Sicherheitssoftware ("Abzockschutz") als Betrüger an den Pranger gestellt, verlor aber in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg und legte Berufung ein. Trotz des juristischen Rückenwinds warnen sowohl vzbv als auch die PC-Zeitschrift weiterhin vor der Masche der Abofallen. Trotz mehreren gewonnenen Prozessen handele es sich um ein Katz-und Maus-Spiel. Zwar hat der vzbv bereits über 40 erfolgreiche Verfahren in der Sache geführt. Da aber gesetzliche Vorgaben fehlten oder unzureichend seien, könnten überführte Betrüger jederzeit mit neuen Portalen auf Kundenfang gehen, klagt der Verband.

Die Opfer würden vor allem über Suchmaschinen wie Google auf die Websites gelockt und mit dem Versprechen, nach einer Anmeldung Zugriff auf Gratisprogramme zu erhalten, vorsätzlich getäuscht. Zwar gebe es Hinweise auf anfallende Kosten, diese seien jedoch bewusst leicht zu übersehen. Üblicherweise erhalten die Betroffenen nach Eingabe ihrer Kontaktdaten Rechnung von knapp 100 Euro und mehr. Wer nicht zahlt, wird durch Mahnungen, Drohungen und Inkassobriefe gefügig gemacht. Seit langem fordern Verbraucherschützer daher gesetzliche Vorgaben, die den Betrug verhindern können. "Wenn nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen", so vzbv-Vorstand Gerd Billen. "Dass ein Angebot Geld kostet muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld." In Frankreich sei dies bereits Gesetz, Kostenfallen dort daher kein Thema. Aber auch in Deutschland ist man den Betrügern nicht hilflos ausgeliefert. Entsprechende Tipps hat der vzbv in einem Hintergrundpapier zusammengefasst.

Christian Wolf
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