Montag, 03.05.2010 13:04

Urteil: RapidShare haftet nicht für Nutzer-Uploads

aus den Bereichen Computer Sonstiges

Der Filehoster RapidShare hat gerade Grund zur Freude: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat geurteilt, dass der Anbieter nicht für eventuelle Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer haften muss.

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RapidShare selbst kein Veröffentlicher

Einer Pressemitteilung zufolge hat RapidShare damit ein Berufungsverfahren gegen einen Filmverleiher gewonnen. Die gegnerische Partei habe zuvor eine einstweilige Verfügung gegen RapidShare erwirkt, die dem Unternehmen untersagte, einige von ihren Kunden bereitgestellte Filme zu speichern. Das OLG Düsseldorf kam nun aber zu dem Entschluss, dass die RapidShare AG nicht als "Täterin oder Teilnehmerin der in Rede stehenden Urheberrechtsverletzungen anzusehen" ist. Das Prinzip, Daten auf rapidshare.com hochzuladen und anderen Nutzern per Mitteilung des Download-Links die Möglichkeit des Zugriffs zu geben, ist nach Auffassung des Gerichts nicht mit einer Veröffentlichung seitens RapidShare gleichzusetzen, so dass ein "täterschaftlicher Urheberrechtsverstoß" ausscheide.

Auch eine Mitschuld trägt RapidShare nach Auffassung des OLG nicht, da diese "zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat" voraussetze. Auch die Effektivität von Maßnahmen, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen, klopft das Gericht ab. In einem Wortfilter sieht es keinen Nutzen, da die in der Klage aufgeführten Filmtitel wie "The Fall" oder "Insomnia" zu banal und somit ungeeignet für eine Wortfilterung seien. Auch eine Sperrung von .rar-Dateien im Allgemeinen schmettert das OLG ab. "Mit Filmdateien hat das unmittelbar nichts zu tun", heißt es in der Schrift.

Richtungsweisendes Urteil

Daniel Raimer von der Kanzlei Raimer, die die RapidShare AG vertritt, bezeichnet das Urteil als "richtungsweisend", weil das OLG bisherigen Urteilen "widerspricht und sich intensiv mit dem Geschäftsmodell von RapidShare beschäftigt." Auch der Gründer von RapidShare, Christian Schmid, meldete sich bereits zu Wort: "Wir freuen uns sehr über dieses Urteil. Das Gericht bestätigt damit, dass RapidShare nicht für Uploads seiner Kunden haftet. Das Urteil zeigt, dass die Versuche, unser Geschäftsmodell als illegal zu brandmarken, langfristig keinen Erfolg haben werden. RapidShare bedient mit seinem 1-Click-Filehosting legitime Interessen und Bedürfnisse seiner User und wird dies auch in Zukunft tun."

Saskia Brintrup
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.rar Dateien .... (11 Beiträge)
    Zuletzt kommentiert von firefox888 am 06.05.2010 um 15:14 Uhr
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