Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will die Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur gegenüber der Deutschen Telekom stärken. Künftig soll die Regulierungsbehörde notfalls auch die Abspaltung des Netzbetriebs eines Unternehmens anordnen können. Das geht aus einem am Freitag in Berlin vorgelegten Eckpunktepapier zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes hervor.
Netzbetrieb der Telekom ausgliedern
Die zwangsweise Ausgliederung des Netzbetriebs in einen unabhängig arbeitenden Geschäftsbereich soll möglich gemacht werden, wenn sich wichtige, andauernde Wettbewerbsprobleme oder ein Versagen des Marktes nicht anders beheben ließen. Für diese sogenannte funktionelle Trennung sollen sehr enge Grenzen gelten.
Die Deutsche Telekom wird in dem Papier nicht namentlich genannt. Der Ex-Monopolist betreibt aber als einziger Anbieter ein Netz, über das eine Vielzahl von Kunden konkurrierender Unternehmen angeschlossen sind. Wettbewerber werfen dem Konzern immer wieder vor, seine marktbeherrschende Stellung im Netz auszunutzen.
In einem Bericht folgert die "Financial Times Deutschland" (FTD) aus diesem Vorstoß, dass die schwarz-gelbe Regierungskoalition das Telekommunikationsrecht zügig in wichtigen Teilen ändern wolle. Das Rahmenpapier enthalte noch keine ausformulierten Paragrafen, eine neue Gesetzesfassung könnte im Herbst durch den Bundestag verabschiedet werden.
Höhere Entgelte für Leitungsnutzung
Geplant sind dem Eckpunktepapier zufolge aber auch Entlastungen für die Telekom. So solle die Regulierungsbehörde bei der Preiskalkulation für von Wettbewerbern angemietete Leitungen künftig das Investitionsrisiko mitberücksichtigen. Anbieter schneller Internetzugänge müssten dann mehr Geld für den Transport ihrer Daten, etwa über die neuen Glasfasernetze der Telekom, zahlen.
Michael Posdziech
/ Mit Material der dpa