Sonntag, 14.03.2010 19:31

Verbraucherzentrale mahnt Kinderportale ab

aus dem Bereich Sonstiges

In einer stichprobenartigen Überprüfung von Spieleportalen für Kinder musste der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) feststellen, dass viele der Webseiten unzulässige Werbung enthalten. Wie der Verband am Freitag mitteilte, wurden deshalb elf Anbieter wegen unlauterer Praktiken abgemahnt.

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Werbung als Wolf im Schafspelz

In zwei Fällen werde Klage eingereicht, sechs Betreiber hätten Unterlassungserklärungen abgegeben und in drei weiteren Fällen werde noch eine außergerichtliche Einigung geprüft. Auf den betroffenen Kinderportalen werde Werbung nicht klar genug von Inhalten getrennt. "Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher", kritisiert Verbandschef Gerd Billen.

Urheber der überprüften Seiten seien Unternehmen aus der Film- und Fernseh-, Werbe- und Medienbranche. Ziel der nicht repräsentativen Untersuchung sei es gewesen, Probleme zu identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert seien. Zudem sollte geklärt werden, ob die heutige Rechtslage ausreichenden Schutz gewährleiste. Welche Anforderungen Internetangebote für Kinder erfüllen sollten, hat der vzbv in einem Forderungskatalog zusammengefasst, der unter www.surfer-haben-rechte.de heruntergeladen werden kann.

Inhalte und Werbung nicht ausreichend getrennt

Nicht ausreichende Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung sei gerade bei Kinderportalen fatal, so Carola Elbrecht, vzbv-Projektleiterin Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Denn die Fähigkeiten eines Kindes, hier zu unterscheiden, steige erst mit zunehmendem Alter. Speziell eingeblendete Pop-up-Fenster bergen die Gefahr, dass die jungen Nutzer durch einen unbeabsichtigten Klick auf die Werbung gelangten. Auch Verlinkungen zu nicht altersgerechten anderen Seiten seien problematisch, ebenso einem Spiel vorgeschaltete Werbung.

Viele Betreiber machten sich bei der Gestaltung ihrer Kinderseiten zu wenig Gedanken, bemängelt Elbrecht und fordert mehr Sensibilität. Bei der Platzierung von Kinderwerbung im Internet müsse ein strengerer Maßstab gelten als bei Reklame für Erwachsene. Die nun eingereichten Klagen des Bundesverbandes sollen Verstöße gegen das Telemediengesetz, den Jugendmedienschutzvertrag sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ahnden, sagt Elbrecht.

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