Montag, 08.03.2010 10:16

GEMA gegen UseNeXT: Einstweilige Verfügung

aus den Bereichen Computer, Sonstiges

Im Streit mit UseNeXT hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eine einstweilige Verfügung für 100 Werke gegen den Usenet-Provider erwirkt. Die Verwertungsgesellschaft hatte die Bewerbung der illegalen Nutzungsmöglichkeit aus dem Jahr 2006 kritisiert und wertet nun eine erweiterte Haftung für derartige Anbieter als Erfolg.

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Haftung auch bei unausreichendem Schutz

Wie die GEMA in ihrer Mitteilung erklärt, haften Anbieter wie UseNeXT, die einen Zugang zum weltweiten Netzwerk Usenet ermöglichen, nicht nur dann, "wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen". Eine Haftung bestehe auch, wenn "sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen".

Gegenstand: Werbung aus 2006

Die einstweilige Verfügung wurde am 17. Februar vor dem Landgericht Hamburg verhandelt und sei nun erlassen worden. Sie umfasst 100 Werke aus dem Verwertungsumfang der Gesellschaft. In ihrer Argumentation kritisierte die GEMA Werbemaßnahmen mit Möglichkeiten zur illegalen Nutzung des Usenet aus dem Jahr 2006. UseNeXT hätte mehr für den Schutz der Rechte tun müssen als die Werbung zu mindern. Harald Heker, ein GEMA-Vorstandsvorsitzender, kommentiert: "Der Erlass der einstweiligen Verfügung ist zum einen ein Erfolg in unserem Einsatz für den Schutz der Urheberrechte. Zum anderen stellt das Urteil auch einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung auf eine umfassende Verantwortung der Usenet-Dienstbetreiber für ihr Angebot dar."

Das weltweite Datennetzwerk Usenet enthält nicht nur legale Inhalte, einige Anbieter verhindern auch den Upload von urheberrechtlich geschütztem Material nicht. Dass die Zugangsanbieter nicht genügend dafür tun, um einen Zugriff darauf abzustellen, wurde bereits häufiger kritisiert. Im März wurde zum Beispiel ein Urteil zum Anbieter Alphaload zugunsten der GEMA bestätigt.

Saskia Brintrup
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    Zuletzt kommentiert von Yoshi2001 am 10.03.2010 um 23:04 Uhr
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