Montag, 08.03.2010 10:16

GEMA gegen UseNeXT: Einstweilige Verfügung

aus den Bereichen Computer, Sonstiges

Im Streit mit UseNeXT hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eine einstweilige Verfügung für 100 Werke gegen den Usenet-Provider erwirkt. Die Verwertungsgesellschaft hatte die Bewerbung der illegalen Nutzungsmöglichkeit aus dem Jahr 2006 kritisiert und wertet nun eine erweiterte Haftung für derartige Anbieter als Erfolg.

Anzeige

Haftung auch bei unausreichendem Schutz

Wie die GEMA in ihrer Mitteilung erklärt, haften Anbieter wie UseNeXT, die einen Zugang zum weltweiten Netzwerk Usenet ermöglichen, nicht nur dann, "wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen". Eine Haftung bestehe auch, wenn "sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen".

Gegenstand: Werbung aus 2006

Die einstweilige Verfügung wurde am 17. Februar vor dem Landgericht Hamburg verhandelt und sei nun erlassen worden. Sie umfasst 100 Werke aus dem Verwertungsumfang der Gesellschaft. In ihrer Argumentation kritisierte die GEMA Werbemaßnahmen mit Möglichkeiten zur illegalen Nutzung des Usenet aus dem Jahr 2006. UseNeXT hätte mehr für den Schutz der Rechte tun müssen als die Werbung zu mindern. Harald Heker, ein GEMA-Vorstandsvorsitzender, kommentiert: "Der Erlass der einstweiligen Verfügung ist zum einen ein Erfolg in unserem Einsatz für den Schutz der Urheberrechte. Zum anderen stellt das Urteil auch einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung auf eine umfassende Verantwortung der Usenet-Dienstbetreiber für ihr Angebot dar."

Das weltweite Datennetzwerk Usenet enthält nicht nur legale Inhalte, einige Anbieter verhindern auch den Upload von urheberrechtlich geschütztem Material nicht. Dass die Zugangsanbieter nicht genügend dafür tun, um einen Zugriff darauf abzustellen, wurde bereits häufiger kritisiert. Im März wurde zum Beispiel ein Urteil zum Anbieter Alphaload zugunsten der GEMA bestätigt.

Saskia Brintrup
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
 Nicht besser verdient ... (9 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Yoshi2001 am 10.03.2010 um 23:04 Uhr
 Suche

Video on Demand
Trotz Kabel digital oder IPTV nix Interessantes gefunden?
Abhilfe schafft Video on Demand.
Per Download oder Videostream über das DSL Kabel kommen aktuelle Filme und Serien direkt nach Hause.
Hoster
Mit dem eigenen Clan auf der Suche nach einem Gameserver mit integriertem Teamspeak für mehr Spielspaß?
Oder brauchen Sie etwa einen vServer mit Unterstützung für POP3, IMAP und SMTP um ihre E-Mails zu verwalten?
Auch wenn nur Webspace für eine eigene Homepage oder die Internetseite des Vereins gesucht wird: Der richtige Hoster bietet alles.
DSL Anschluss
Ist die Verfügbarkeit von DSL gegeben, beginnt die Suche nach dem richtigen Anbieter.
Der DSL Flatrate Vergleich zeigt die besten Tarife in der Übersicht.
Aber Vorsicht: Nicht jeder DSL Anschluss bringt Highspeed Internet. Der DSL Speed Check beweist es schnell, wenn das Internet Kabel lahmt.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs