Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, auch strengere Regeln für die Datensammlung von Internet-Unternehmen für nötig. "Private Datensammlungen großer Unternehmen, zum Beispiel von Google, sind ja schon viel genauer, umfangreicher und aussagekräftiger als das, was durch eine staatlich verordnete Speicherung erfasst wird", sagte Schaar dem Nachrichtenmagazin "Focus". "Was Google macht, ist auch eine Art Vorratsdatenspeicherung, das kann ich nicht anders sehen."
Mehr Pflichten auch für US-Unternehmen?
Schaar betonte, die in Deutschland und Europa geltenden Datenschutzbestimmungen müssten auch auf die privaten Datensammler wie Google oder Facebook angewandt werden: "Man muss auch die private Datenmacht begrenzen." Damit griff Schaar indirekt Forderungen des Chefs der VZ-Netzwerke, Clemens Riedl, auf. Der hatte am Donnerstag auf der CeBIT in Hannover insbesondere die laschen Datenschutzregeln für den Konkurrenten Facebook kritisiert.
Der Datenschutzbeauftragte zeigte sich zudem skeptisch, dass es zu einer schnellen Neufassung der vom Verfassungsgericht gestoppten verdachtslosen Speicherung kommt. Bei dieser bleiben sämtliche Verkehrsdaten der Telekommunikation für ein halbes Jahr registriert und werden bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden übergeben. "Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung haben bislang nicht nachgewiesen, dass dieses Instrument bei der Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten unverzichtbar ist", sagte Schaar. "Auch die Bundesregierung argumentierte überwiegend mit Fällen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes."
Hayo Lücke
/ dpa