Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung fordert die EU-Kommission von Deutschland Bewegung. Berlin müsse nun rasch ein neues Gesetz erarbeiten, sagten EU-Diplomaten am Dienstag in Brüssel. Eine Frist gebe es dafür nicht.
Urteil greift nicht EU-Gesetz an
Die Kommission werde prüfen, ob das nationale Gesetz die EU-Regeln korrekt umsetze. Bis dahin werde die Behörde keine Schritte gegen Deutschland unternehmen.
Neben der Bundesrepublik haben sechs weitere EU-Länder das europäische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bisher noch nicht in nationale Regeln umgesetzt und damit die Frist überschritten. Deshalb bereitet die Kommission gegen diese Länder eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vor.
Auf europäischer Ebene sieht die Brüsseler Behörde nach dem Karlsruher Richterspruch dagegen keinen Anlass zu handeln und will auch nicht das zugrundeliegende EU-Gesetz überarbeiten. "Die Kommission begrüßt, dass das Urteil nicht die EU-Regelung angreift, sondern ausdrücklich zwischen EU-Gesetz und nationalem Gesetz unterscheidet", sagte ein Kommissionssprecher.
Richtlinie muss mit EU-Grundrechtscharta vereinbar sein
Justizkommissarin Viviane Reding, die zugleich Vizepräsidentin der EU-Kommission ist, wollte sich am Dienstag nicht zu dem Urteil äußern. Sie hatte jüngst angekündigt, die EU-Richtlinie in punkto Datenschutz und Privatsphäre noch einmal unter die Lupe nehmen zu wollen. Es müsse gewährleistet sein, dass das Gesetz mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtscharta vereinbar sei, sagte sie vor einigen Tagen dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". Im September werde die EU-Kommission einen Bericht über die Anwendung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.