Dienstag, 02.03.2010 13:31

Datenschützer zufrieden - EU-Richtlinie im Fokus

aus dem Bereich Sonstiges

Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung voll zufrieden. "Das Bundesverfassungsgericht hat hier wirklich die Argumentation der Datenschützer übernommen", sagte Thilo Weichert am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Kiel. Die Gewerkschaften der Polizei befürchten hingegen durch das Urteil einen deutlich erschwerten Kampf gegen Kriminalität. Das höchste deutsche Gericht hatte die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt.

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EU-Richtlinie hinterfragen

Im Lichte des Urteils müssten jetzt weitere Entscheidungen und Pläne auf nationaler und europäischer Ebene noch einmal überprüft werden, sagte Datenschützer Weichert. Dazu gehöre das Swift-Abkommen über die Weitergabe von Bankdaten. "Es ist zwar außer Kraft gesetzt worden, steht aber weiter in der Diskussion". Ein weiteres Beispiel sei das Abkommen mit den USA zur Übermittlung von Fluggastdaten. Hier sei zu klären, ob zu viele Daten erfasst und weiterverarbeitet werden.

"Das Urteil des Verfassungsgerichts hat also Auswirkungen weit über die Frage der Verbindungsdaten in der Telekommunikation hinaus", sagte der Kieler Datenschützer. So müsse auch die EU-Richtlinie hinterfragt werden. "Denn die gesetzliche Regelung bei uns basiert ja auf der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Am besten wäre es natürlich, wenn der Europäische Gerichtshof sich dem Bundesverfassungsgericht anschließen würde."

Europaweite Proteste angekündigt

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung wollen nach ihrem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht auch europaweit gegen das massive Speichern von Kommunikationsdaten kämpfen. "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", sagte am Dienstag Florian Altherr, der Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Vertreter der größten Klägergruppe.

Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien hätten ähnlich entschieden wie die Karlsruher Richter, in anderen Staaten sei dies bislang nicht der Fall. Das nun gekippte deutsche Gesetz aus dem Jahr 2008 geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Altherr bezeichnete das Urteil als "Klatsche" für den Bund. "Die Urteilsbegründung setzt hohe Hürden für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung", sagte er.

Mehr Freiheit für die Bürger

Nach Ansicht von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) bedeutet das Urteil ein Stück mehr Freiheit für die Bürger. "Das Urteil ist aus Sicht der Datenschützer absolut zu begrüßen", erklärte Brüderle am Dienstag. Bei der Neuformulierung der entsprechenden Vorschriften müsse nun darauf geachtet werden, dass die Internet- und Telekommunikationswirtschaft nicht mehr als nötig belastet werde. "Auch die EU sollte die bisherige Richtlinie im Lichte dieser Ausführungen überprüfen", sagte Brüderle.

Einen völligen Verzicht auf Datenspeicherung sieht der hessischen Innenministers Volker Bouffier (CDU) kritisch: "Wenn man das Grundrecht der Bürger auf effiziente Kriminalitätsbekämpfung oder Gefahrenabwehr nicht aufgeben will, dann ist Datenspeicherung in engen Grenzen in Deutschland und Europa notwendig."

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