Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Nach dem Urteil müssen die Unternehmen nun die auf Vorrat gespeicherten Daten vernichten. Sie seien "unverzüglich zu löschen", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Nicht betroffen sind davon ist die Speicherung der Daten, die aus betrieblichen und geschäftlichen Gründen erfolgt - beispielsweise für den Einzelverbindungsnachweis. Die Deutsche Telekom leitete die Löschung umgehend in die Wege. "Wir haben den Prozess für die Löschung der Daten gestartet. Rund 19 Terabyte Daten zu löschen, wird allerdings ein wenig dauern", sagte ein Konzernsprecher der dpa. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Rundschau".
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.
Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr. Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger geklagt.
Kein genereller Ausschluss
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.
Update von 19:18 Uhr: BKA fordert neues Gesetz
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, forderte von der Bundesregierung schnell ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. "Wenn kein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das die Voraussetzungen des Verfassungsgerichts erfüllt, dann können ganz bestimmte Dinge einfach nicht mehr aufgeklärt werden", sagte Ziercke im Hessischen Rundfunk. Dies gelte vor allem für Straftaten, für die speziell im Strafgesetzbuch neue Tatbestände geschaffen worden seien, etwa Datensabotage oder Ausspähung von Daten. Im letzten Jahr seien es fast 38.000 Straftaten gewesen, in 80 Prozent der Fälle sei es nötig gewesen, auf die gespeicherten Vorratsdaten zurückzugreifen.
Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten begrüßt. "Das ist ein riesengroßer Erfolg", sagte sie am Dienstag dem ZDF in Karlsruhe zur Entscheidung, das Gesetz zu kippen. Es habe sich sehr gelohnt, dass sich viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Das Urteil sei eine "richtige Klatsche" für den Gesetzgeber. Jetzt müsse das Parlament die Arbeit aufnehmen und dafür sorgen, dass die Grundrechte nicht weiter mit Füßen getreten würden.