Nach dem Selbstmord eines 18-jährigen Mannes im münsterländischen Greven hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Telekom aufgenommen. Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" vorab berichtet, hat die Polizei Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt.
Unterlassene Hilfeleistung
Die Telekom-Beschäftigten hätten sich geweigert, die Identität des Mannes zu offenbaren, nachdem dieser in einem Internetforum seinen Selbstmord angekündigt hatte. Als die Polizei seine Adresse nach drei Stunden durch einen anderen Anbieter herausfand, hatte sich der 18-Jährige bereits das Leben genommen.
Telekom legt Wert auf Datenschutz
Die Telekom sei der einzige Internetanbieter, mit dem es laut Polizei regelmäßig solche Probleme gebe. Ein Sprecher der Telekom sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa am Samstag in Bonn, das Telekommunikationsgesetz erlaube die Herausgabe von Nutzerdaten nur, wenn eine unmittelbare Bedrohung für Leib und Leben bestehe. Es sei häufig schwer abzuschätzen, ob es sich bei Selbstmordankündigungen im Internet nur um einen "Jux" oder Ernst handelte.
"Die Mitarbeiter machen sich auf jeden Fall strafbar - entweder wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz oder wegen unterlassener Hilfeleistung." Nur in Rheinland-Pfalz erlaube das Landesgesetz in solchen Fällen, die Herausgabe von Nutzerdaten. Zu dem konkreten Fall wollte das Unternehmen keine Angaben machen, um mögliche Ermittlungen nicht zu beeinflussen.
Hayo Lücke
/ dpa