Sonntag, 28.02.2010 14:16

Verbraucherzentrale: Aktion gegen Telefonterror

aus dem Bereich Sonstiges

Die Beschwerdeflut reißt nicht ab: Täglich erreichen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben eine Vielzahl von Klagen über unerwünschte Werbeanrufe - meist aus dem Bereich der Gewinnspielwerbung. Dabei sei das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung bereits am 4. August des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Erst nach drei Jahren sei eine Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes vorgesehen. So lange will die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jedoch nicht die Hände in den Schoß legen.

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Gesetz soll verschärft werden

Ab 1. März wollen die Verbraucherschützer jede einzelne - sowohl online wie offline vorgetragene - Beschwerde anonym statisch erfassen und auswerten. Die Verbraucherzentrale erhofft sich mit den gewonnenen Daten ihrer Forderung nach einer Verschärfung des Gesetzes Nachdruck verleihen zu können. Nach ihren Vorstellungen wäre der effektivste Weg gegen den Telefonterror eine gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Bestätigung von Verträgen, die am Telefon abgeschlossen wurden. Dann würde sich die unerlaubte Telefonwerbung für die Anbieter nicht mehr lohnen. Bislang sei eine solche Regelung jedoch nicht im Gesetz vorgesehen.

Werbeanrufe der Verbraucherzentrale melden

Die Verbraucherzentrale ruft daher jeden dazu auf, unerwünschte Anrufe zu dokumentieren und an seine örtliche Verbraucherberatungsstelle weiterzuleiten. Die Meldung könne auch online erfolgen, dafür stehe unter www.vz-nrw.de/telefonwerbung eigens ein Beschwerdeformular bereit. Alternativ lassen sich in den örtlichen Beratungsstellen auch bereitliegende Postkarten mit dem Text "Kein Abschluss unter dieser Nummer" nutzen, um unerwünschte Anrufe mitzuteilen. Geben die Verbraucher ihr Einverständnis, so würden die eingegangenen, gesammelten Beschwerden auch für juristische Schritte gegen die jeweiligen Unternehmen genutzt.

Jörg Schamberg
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