"Sie haben gewonnen – das ist absolut sicher" haucht die Frauenstimme in den Hörer und fordert dazu auf, eine Rückrufnummer zu wählen. Nur so könne der Gewinn eingelöst werden – immerhin ein BMW oder 30.000 Euro in bar. Angeblicher Name der Glücksfee: "Carmen Götz". Ob die Dame wirklich so heißt, darf bezweifelt werden. Genauer gesagt handelt es sich um eine Bandansage, mit der seit Anfang des Jahres zahlreiche Verbraucher telefonisch belästigt werden. Der gleiche Ablauf findet sich auch bei "Friedrich von Haber", der den Angerufenen ebenfalls verlockende Versprechungen macht – lediglich ein einziger Rückruf sei notwendig. Wer hier nicht aufpasst, tappt in eine böse Falle: 1,99 Euro werden dann pro Minute fällig – natürlich ohne vorherige Information der Betroffenen. Ein klarer Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz. Die Bundesnetzagentur hat nun die Notbremse gezogen und die entsprechenden (0)900er-Rufnummern abgeschaltet.
Rechnungslegungs- und Inkassoverbot
Da die Anrufe ohne die seit 2009 gesetzlich geforderte Einwilligung erfolgten, verstießen sie ebenfalls gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Auch wurde in allen Fällen rechtswidrig die Rufnummer unterdrückt. In der Folge erließ die Netzagentur nun Rechnungslegungs- und Inkassoverbote für alle Nummern, die im Rahmen der Gewinnversprechen bereits einmal aufgetaucht waren. Präventiv abgeschaltet wurden zudem zahlreiche weitere Nummern, die auf die verursachenden Unternehmen registriert sind. Diese haben ihren Sitz in Birmingham, Großbritannien. "Die Bundesnetzagentur schöpft die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Verhinderung von Rufnummernmissbrauch weiterhin konsequent aus. Belästigungen von Verbrauchern durch unseriöse Telefonanrufe mit vermeintlichen Gewinnversprechen nehmen wir nicht hin", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
So bedeute das verhängte Rechnungslegungsverbot, dass Anrufe auf die genutzten (0)900er-Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürften. "Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Durch diese Maßnahmen der Bundesnetzagentur ist der Verbraucher vor unberechtigten Geldforderungen geschützt", so Kurth. Wer bereits gezahlt hat, sollte sich laut Netzagentur an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden und das Geld vom Netzbetreiber zurückfordern. Weitere Informationen finden sich unter "Aktuelle Hinweise" und in der Maßnahmenliste auf www.bundesnetzagentur.de.
Die Bundesnetzagentur in Bonn erteilt unerwünschten Werbeanrufern Redeverbot. Bild: Bundesnetzagentur
Sparsamer Umgang mit eigenen Daten empfohlen
Um sich zu schützen, empfiehlt der Netzagentur-Präsident einen sparsamen Umgang mit den eigenen Daten und ein gesundes Misstrauen gegenüber dubiosen Gewinnversprechen. Ein Rückruf sollte ohnehin niemals erfolgen. Von weiteren Hinweisen auf die genannten Fälle bittet die Behörde darüber hinaus Abstand zu nehmen. Die notwendigen Maßnahmen seien bereits abgeschlossen und bedürften keiner weiteren Bearbeitung. Auch werben die Bonner um Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Fallzahl nicht jede Beschwerde mit einem individuellen Antwortschreiben beantwortet werden kann.
Alle Nummern, die nach Angaben der Netzagentur abgeschaltet wurden und daher von dem Rechnungslegungs- sowie Inkassoverbot betroffen sind, haben wir hier zusammengefasst:
(0)9005 040 930; (0)9005 050 450; (0)9005 060 960; (0)9005 080 400; (0)9005 454 501; (0)9005 455 800; (0)9005 560 060; (0)9005 560 090; (0)9005 570 040; (0)9005 590 030; (0)9005 060 380; (0)9005 077 600; (0)9005 080 501; (0)9005 099 200; (0)9005 099 400; (0)9005 105 118; (0)9005 105 119; (0)9005 105 134; (0)9005 106 540; (0)9005 454 504; (0)9005 455 600; (0)9005 560 077; (0)9005 659 500.