Im Streit um Benutzerkonten für
Internet-Spiele hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) eine Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Klage gegen einen amerikanischen Online-Spiele-Hersteller ab (Aktenzeichen: I ZR 178/08). Dieser wertete das Urteil am Freitag als eine grundsätzliche Bestätigung des Lizenzierungsmodells. Bei diesem wird ein einmal gekauftes Spiel dauerhaft mit einem Benutzerkonto verbunden, das nicht weitergegeben werden darf.
"Verbraucher unangemessen benachteiligt"
Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird der Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt. "Der Kunde zahlt und muss dann die gleichen Rechte haben, wie er sie beim Kauf einer CD oder DVD im Geschäft hätte", sagte eine Sprecherin. Der Verband wollte noch nicht von einem Grundsatzurteil sprechen und zunächst die Entscheidungsgründe des BGH abwarten. Aus seiner Sicht darf es keine Unterschiede geben beim Kauf von Spielen, Computerprogrammen oder Musik im Geschäft oder per Internet. "Wenn mir eine im Geschäft gekaufte Musik-CD oder ein Spiel nicht mehr gefällt, kann ich es verschenken oder weiterverkaufen - bei Online-Käufen ist dies verboten", erklärte die Sprecherin.
Das Thema ist juristisches Neuland. Bislang ist die Rechtsprechung uneins. Der Anwalt des amerikanischen Spieleherstellers wertete das BGH-Urteil darum als wegweisend: "Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Online-Vertrieb von Medien", hieß es in einer Mitteilung.
Christian Wolf
/ dpa