Freitag, 12.02.2010 19:01

BGH-Urteil: Kein Verkauf von Spiele-Benutzerkonten

aus dem Bereich Sonstiges
Im Streit um Benutzerkonten für Internet-Spiele hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) eine Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Klage gegen einen amerikanischen Online-Spiele-Hersteller ab (Aktenzeichen: I ZR 178/08). Dieser wertete das Urteil am Freitag als eine grundsätzliche Bestätigung des Lizenzierungsmodells. Bei diesem wird ein einmal gekauftes Spiel dauerhaft mit einem Benutzerkonto verbunden, das nicht weitergegeben werden darf.

Anzeige
"Verbraucher unangemessen benachteiligt"

Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird der Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt. "Der Kunde zahlt und muss dann die gleichen Rechte haben, wie er sie beim Kauf einer CD oder DVD im Geschäft hätte", sagte eine Sprecherin. Der Verband wollte noch nicht von einem Grundsatzurteil sprechen und zunächst die Entscheidungsgründe des BGH abwarten. Aus seiner Sicht darf es keine Unterschiede geben beim Kauf von Spielen, Computerprogrammen oder Musik im Geschäft oder per Internet. "Wenn mir eine im Geschäft gekaufte Musik-CD oder ein Spiel nicht mehr gefällt, kann ich es verschenken oder weiterverkaufen - bei Online-Käufen ist dies verboten", erklärte die Sprecherin.

Das Thema ist juristisches Neuland. Bislang ist die Rechtsprechung uneins. Der Anwalt des amerikanischen Spieleherstellers wertete das BGH-Urteil darum als wegweisend: "Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Online-Vertrieb von Medien", hieß es in einer Mitteilung.
Christian Wolf / dpa
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
 was? (6 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von thomaspen am 14.02.2010 um 11:31 Uhr
 Suche

Mobilfunk Provider
Neben den vier großen Netzbetreibern gibt es zahlreiche Mobilfunk Discounter Angebote - auch Billigmarken der Provider wie beispielsweise Simyo von E-Plus. Den Überblick zu behalten wird immer schwerer.
Dafür haben einige der Anbieter zusätzlich günstige Handys ohne Vertrag, vom Klapphandy bis hin zum Touchscreen Handy, im Angebot.
Internet per VDSL
Die DSL-Anbieter rüsten auf:
Mit ihren VDSL Angeboten bieten die Provider Highspeed-Internet mit bis zu 50 Mbit/s in vielen Gebieten.
Jetzt T-Home VDSL Verfügbarkeit prüfen oder den Ausbau von 1und1 VDSL, Alice VDSL und Vodafone VDSL checken.
Server
Server gibt es für fast jede Aufgabe: Mailserver mit POP3 für E-Mails, SQL Server für Datenbanken oder FTP Server für den Dateitransfer.
Auch das Betriebssystem ist variabel - ob Windows Server oder Linux Server: Sie haben die Wahl.
Auf ihrem Dedicated Server bestimmen Sie als Administrator ganz allein.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs