Donnerstag, 11.02.2010 17:00

Jetzt Lenovo: Streit um das "Smartbook" geht weiter

aus dem Bereich Computer
Immer wieder streiten sich Firmen um Produktbezeichnungen, zum Beispiel Intel und Psion um das Netbook. Auch ein iPad gibt es außerhalb von Apple schon – bei Fujitsu. Ein weiterer Begriff, am dem mehrere Parteien zerren, ist das "Smartbook". Die Kölner Smartbook AG, die sich in Großbuchstaben schreibt, hat nun eine einstweilige Verfügung gegen den Hardware-Hersteller Lenovo erwirkt.

Anzeige
Smartbook AG verteidigt Namen

Voraus ging der aktuellen Mitteilung eine einstweilige Verfügung gegen das US-amerikanische Unternehmen Qualcomm, das der Smartbook AG zufolge im Juni des vergangenen Jahres ein Gerät unter diesem Namen angekündigt hatte. Die Smartbook AG ihrerseits hat den Namen in verschiedenen Ländern registriert und vertreibt darunter tragbare Computer, wie der Website smartbook.info zu entnehmen ist. Auch die US-Sparte des Lenovo Konzerns hatte auf der diesjährigen CES einen portablen Rechner unter der Bezeichnung Smartbook vorgestellt: das Lenovo Skylight. Auf den deutschen Seiten ist das Gerät hingegen nicht zu finden.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Die Smartbook AG hat aber nach eigenen Angaben beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Lenovo Deutschland GmbH erwirkt. In der Verfügung bestimme das Gericht in einem nicht rechtskräftigen Urteil, Lenovo habe es "zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Smartbook AG die Kennzeichenfolge "Smartbook" in allen Schreibweisen im Zusammenhang mit tragbaren Computern - wie Laptops (Notebooks) - in der Werbung zu benutzen [..].", zitiert die Pressemitteilung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

"Wir werden gegen jeden, der unsere Marke, wie durch die Qualcomm Inc. seit Juni 2009 propagiert [...], für mobile Computersysteme nutzt, vorgehen. Unsere seit dem Jahr 2001 aufgebaute und seither aktiv verwendete Marke lassen wir durch niemanden beschädigen", kommentierte die Smartbook AG.

Auf Nachfrage von onlinekosten.de teilte Lenovo mit: "In Deutschland wurde unter Verwendung der Angabe "Smartbook" kein einziges Gerät durch die Antragsgegnerin angeboten oder verkauft. Auf der deutschen Website von Lenovo unter www.lenovo.com/de/de/ wird die Angabe "Smartbook" nicht verwendet. Pressemeldungen dazu sind dort auch nicht abrufbar." Wer auf den deutschen Lenovo Seiten eine Suchanfrage zum Begriff "Smartbook" startet, erhält auch keine deutschsprachigen Treffer. Auf der US-Website von Lenovo wird der Begriff zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht direkt in der Beschreibung des Skylight, aber in der Meta-Description verwendet, die auch in den Google Suchergebnissen erscheint.
Saskia Brintrup
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.
 Suche

Turbo Internet
DSL 16000 ist im Vergleich zu DSL 1000 oder DSL 2000 zwar schnell.
Mit VDSL geht es noch viel schneller: DSL 25000 und DSL 50000 brechen alle Rekorde im DSL Test.
Aber auch Internet über Kabel kann da mithalten.
Mobilfunk Discounter
Inzwischen ist das Angebot an günstigen Mobilfunk-Tarifen sehr unübersichtlich.
Neben Billigmarken der großen Provider wie Simyo oder Fonic gibt es zahlreiche unbekanntere Discounter mit günstigen Preisen.
Eine Übersicht bietet unser Prepaid-Vergleich.
Internet TV
Mit Kabel oder VDSL per Internet TV aufregende Unterhaltungsangebote nach Hause holen.
Nicht nur mit 1und1 VDSL, T-Home VDSL oder Vodafone VDSL gibt es rückelfreies TV Programm.
Auch die Kabelnetzbetreiber haben gute Angebote.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs