Montag, den 08.02.2010 12:39

Sachsen darf Breitbandausbau staatlich fördern

aus dem Bereich Breitband
Die Europäische Kommission hat bestimmte Beihilfen für die Breitbanderschließung in Sachsen erlaubt. Die Regelung sehe staatliche Zuschüsse von maximal 500.000 Euro je Projekt vor, teilte die Kommission am Montag in Brüssel mit. Dazu gebe es die Verpflichtung, vorhandene Infrastruktur so weit wie möglich zu nutzen. Dies dürfte dazu beitragen, dass nun auch konkrete Lösungen für bisher vernachlässigte Gebiete gefunden werden können, hieß es.

Anzeige
Zugang zu Leerrohren wird erleichtert

In Sachsen könnten Kommunen zudem jetzt Breitbandanbietern ihre Leerrohre zur Verfügung zu stellen, wodurch diese erhebliche Kosten sparten. Die Kommunen müssten die Leerrohre so gestalten, dass sie von möglichst vielen Wettbewerbern genutzt werden könnten.

Ländliche Gebiete für Breitbanddienste zu erschließen, sei für private Netzbetreiber wegen der geringen Bevölkerungsdichte meist wirtschaftlich nicht attraktiv. "Mit gezielten Beihilfen kann die digitale Kluft weiter geschlossen werden, ohne dass dies auf Kosten von Privatinvestitionen geht", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

"Ich bin überzeugt, dass die Zahl der Gebiete in Sachsen ohne ausreichende Breitbandversorgung durch die staatliche Leerrohrförderung stark zurückgehen wird und keine nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten sind."
Hayo Lücke / dpa
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
Das verringert die Probleme wohl, löst sie aber nicht ... (2 Beiträge)
    Zuletzt kommentiert von gramzow am 09.02.10 um 08:28 Uhr
© 1999-2010 onlinekosten.de GmbH :: Impressum :: Presse :: Jobs