Damit beginnen die Abwägungen, welcher Weg einzuschlagen ist. Ein historisches Vorbild gibt es bereits, denn auch 2007, bei der Einführung des
iPhone, stand Apple im Streit mit dem
Namensinhaber Cisco Systems – dieser wurde nach Verhandlungen hinter verschlossenen Türen
ohne Gerichtsverfahren beigelegt.
Ein iPad hat viele Gesichter
Im Fall iPAD stehen allerdings weitere Unternehmen auf der Registrierungsliste. So hat auch Siemens seit Februar 2008 ein Namenspatent auf den Begriff: Bezeichnet werden damit unter anderem Elektromotoren für den Einsatz in der Industrie. Der dritte Namensinhaber ist ein Unterwäschehersteller aus Kanada, der den Begriff seit März 2008 für BH-Einlagen registriert hat. Die Verwechslungsgefahr mit einem Tablet-PC ist damit bei beiden Produkten offensichtlich äußerst gering. Wenig Ungemach dürfte auch von zwei weiteren Antragstellern drohen, die "iPAD" für ein Beatmungsgerät und als Putzschwamm vorgesehen haben. Anders bei Fujitsu, denn der gleichnamige Barcodeleser ist ein tragbarer Computer mit 3,5-Zoll-Bildschirm und
WLAN-Schnittstelle. Als Betriebssystem findet Windows CE Verwendung. Unterstützt werden unter anderem auch Bluetooth und Voice over IP.
Apple legt beim US-Patentamt regelmäßig Widersprüche gegen ähnlich klingende Namen ein.
Screenshot: onlinekosten.de
Apple hat nun bis Ende Februar Zeit, seine Absichten gegenüber dem Patentamt kundzutun. Die entsprechende Frist wurde bereits drei Mal verlängert – offenbar feilt man in Cupertino noch an der richtigen Strategie. Erfahrung im Umgang mit dem Thema ist zumindest reichlich vorhanden: 2009 legte Apple fast im Wochentakt gegen bestimmte Namensanträge Widerspruch ein – darunter Wortschöpfungen wie
Applstrudl,
Apple Juice und
The Big Apple. Auch mit Chipsatzproduzent VIA läuft derzeit ein entsprechendes Verfahren. Grund: die Bezeichnung
VIA Nano.
Christian Wolf