Seit Inkrafttreten der
Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 4. August vergangenen Jahres gelten
Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen oder mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten. Die Bundesnetzagentur (BnetzA) fordert jetzt nach sechs weiteren Verfahren Bußgelder wegen dieser unerlaubten Telefonwerbung. Die Telefonmarketing-Branche lobt derweil die Arbeit der BnetzA.
Neun Verfahren in zwei Monaten
Damit hat die BnetzA nach eigenen Angaben in den vergangenen zwei Monaten in insgesamt neun Fällen Strafzahlungen sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Callcenter in einer Gesamthöhe von einer halben Millionen Euro verhängt.
Die mit Bußgeldern belegten Unternehmen hätten in den konkreten Fällen unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen durchgeführt oder Callcenter mit der Durchführung der Werbeanrufe beauftragt. Im Zusammenhang mit Rufnummernunterdrückung bei Telefonwerbung seien Fälle geahndet worden, in denen die Nummer des anrufenden Callcenters nicht angezeigt wurde oder das werbende Unternehmen eine ihm nicht zugeteilte Rufnummer hat anzeigen lassen.
In letztgenannten Fällen kann die BnetzA Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen, bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung sind nach dem UWG Strafzahlungen bis zu 50.000 Euro möglich. In Fällen von sogenannten Ping-Anrufen und telefonischen Bandansagen kann das Bußgeld jedoch auch nach der neuen Gesetzeslage nicht verhängt werden.
Präzise Angaben der betroffenen Verbraucher
"Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel", so Matthias Kurth, Präsident der BnetzA. "Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren." Von Juli bis Dezember 2009 seien über 28.000 Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung bei der BnetzA eingegangen, zahlreiche Ermittlungen liefen noch.
"Wir danken allen Verbrauchern, die sich mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an die Bundesnetzagentur gewandt haben", hob Kurth hervor. Die BnetzA könne gegen unerlaubte Telefonwerbung nur eingreifen, wenn ihr die Verstöße detailliert und nachvollziehbar angezeigt werden. Zu den entsprechenden Details zählten die genaue Informationen über das Datum, die Uhrzeit des Anrufs sowie die gegebenenfalls angezeigte Rufnummer. Für die Ermittlungsarbeit seien zudem konkrete Namen der Anrufer, beworbene Produkte und Dienstleistungen sowie Informationen über das Unternehmen hilfreich - sofern bekannt.
Branchenverband lobt Arbeit der BnetzA
In einer Mitteilung vom Freitag beurteilt der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) das Engagement der BnetzA bei der Verfolgung illegaler Werbeanrufe als verantwortungsbewusst und überlegt. "Wir haben den Eindruck, dass die Bundesnetzagentur ihre Aufgabe sehr ernst nimmt und jede Beschwerde detailliert überprüft, bevor ein Verfahren eingeleitet wird", so der Präsident des DDV Dieter Weng. Für DDV-Mitglieder aus dem Bereich Telefonmarketing gelte zudem ein verbindlicher Ehrenkodex, der 2009 noch einmal verschärft wurde. Mutmaßliche Verstöße gegen den Standard würden durch ein Kontrollgremium überprüft, das entsprechende Sanktionen bis zum Ausschluss aus dem Verband beschließen kann.