Freitag, 29.01.2010 08:17

Netzagentur: Keine Sex-Hotlines zum Festnetzpreis

aus dem Bereich Sonstiges
Bundesnetzagentur Logo
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat dem Missbrauch von Ortsnetzrufnummern für sogenannte Telefonerotikdienste einen weiteren Riegel vorgeschoben und das bisherige Vorgehen der Bundesnetzagentur bestätigt. Im Eilverfahren wurde eine Anordnung zur Abschaltung der zu diesem Zweck genutzten Nummern für rechtmäßig erklärt. Zahlreiche Verbraucher hatten sich zuvor über Extra-Rechnungen für Anrufe bei Sex-Hotlines beschwert, die sie über reguläre Ortsnetzrufnummern angewählt hatten.

Anzeige
Sex-Hotline zum Festnetzpreis

Die Sex-Telefondienste waren in Anzeigen explizit mit dem regulären Festnetztarif beworben worden. Wer das Angebot nutzte, zahlte allerdings nicht nur die dafür anfallenden Gebühren, sondern erhielt eine weitere Rechnung des Anbieters. Darin wurde für kostenpflichtige Dienstleistungen zusätzlich ein Betrag von bis zu 72 Euro gefordert. Laut Bundesnetzagentur entsprechen die in Rechnung gestellten Angebote inhaltlich den üblicherweise über (0)900er Rufnummern erbrachten Telefonerotikdiensten. Diese seien aber Premium-Dienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und müssten direkt über die Telefonrechnung des Netzbetreibers abgegolten werden. Eine gesonderte Abrechnung sei somit nicht zulässig, so die Bundesnetzagentur. Die Anordnung zur Abschaltung sollte folglich eine weitere Nutzung der Rufnummern zu diesem Zweck unterbinden. Der Anbieter zog jedoch dagegen vor Gericht.

"Verbraucherschutz wurde umgangen"

Das OVG NRW sah die Anordnung zur Abschaltung der Rufnummern ebenfalls als rechtmäßig an. Alle notwendigen Voraussetzungen des sogenannten Umgehungsverbots in Paragraph 66l TKG seien erfüllt, so das Gericht. Die konkrete Ausgestaltung der Sex-Hotline habe die verbraucherschützenden Vorschriften des TKG umgangen. So seien die gesetzlichen Anforderungen an den Verbraucherschutz im Hinblick auf Preistransparenz und Preishöchstgrenzen nicht eingehalten worden.

Die Bundesnetzagentur begrüßte den Richterspruch. "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt den Ansatz der Bundesnetzagentur, auch bei Geschäftsmodellen einzuschreiten, die darauf abzielen, durch kreative rechtliche Gestaltungen den Anwendungsbereich der besonderen telekommunikationsrechtlichen Schutzvorschriften zu umgehen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Entscheidung komme somit eine Signalwirkung zu. "Sie trägt wesentlich zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei", so Kurth.
Christian Wolf
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
 Gehts noch ? (12 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von zdb77gre am 02.02.2010 um 09:54 Uhr
 Suche

Root Server
Mit einem Root Server haben Sie vollen Zugriff und richten ihren Dedicated Server komplett selbst ein.
Einfach einen Apache Server oder einen Webserver mit Windows Server 2003 erstellen - sie haben freie Hand.
Auch vServer sind kein Problem. Mit Plesk oder Confixx ist die Konfiguration schnell erledigt.
Internetanschluss
DSL Internetzugang mit High Speed, Internet Flatrate und wahlweise auch Telefonflatrate gesucht?
Jetzt prüfen ob vor Ort Vodafone VDSL, 1&1 VDSL oder Angebote anderer DSL-Anbieter verfügbar sind!
Wir haben eine Übersicht zu allen Angeboten inklusive Tarifrechner.
ADSL Anschluss
Ein DSL Anschluss ist der Standardzugang der meisten Internetprovider.
Ob 1&1, der Billiganbieter congstar oder früher auch QSC oder freenet: Alle setzen auf die ADSL Technik.
Dazu gibt's verschiedene Flatrates. Neben einer Internet Flatrate ist bei vielen Angeboten oft auch eine Festnetz Flatrate inklusive.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs