Freitag, 29.01.2010 17:34

Vodafone: Zugang zu den Leerrohren hat Priorität

aus dem Bereich Breitband
Es war ein Teilerfolg für die Deutsche Telekom vor Gericht: Das Bundesverwaltungsgericht gab der Revisionsklage der Telekom zur VDSL-Öffnung am Mittwoch teilweise statt. Zwar muss der Bonner Konzern auch weiterhin Wettbewerbern den Zugang zu Kabelverzweigern und Leerrohren ermöglichen. Die durch die Bundesnetzagentur auferlegte Verpflichtung zum Zugriff auf unbeschaltete Glasfaserzugänge - wenn vorhandene Leerrohre voll sind - hob das Gericht aber auf. Die Telekom hatte das Urteil daher in einer ersten Stellungnahme begrüßt. Im Urteil sei klargestellt worden, dass die Bundesnetzagentur stärker berücksichtigen müsse, dass es sich bei den Glasfasern um Investitionen in ein neues Netz handele, die schützenswert seien.

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Netzagentur wartet auf Urteilsbegründung

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur hatte gegenüber onlinekosten.de den Regulierungskurs weitgehend bestätigt gesehen. Die Hauptkomponenten wie der offene Zugang zu den Kabelverzweigern und den Leerrohren sei weiterhin gegeben. Die Begründung des Gerichts zu dieser Entscheidung müsse jedoch zunächst detailliert geprüft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte der Netzagentur eine nur unzureichend begründete Rechtfertigung für den Zugriff auf die unbeschalteten Glasfaser attestiert. Hier könnte also Handlungsbedarf für die Regulierungsbehörde bestehen.

Vodafone setzt für Vodafone VDSL auf Zugang zu den Leerrohren

Einen solchen Bedarf sah auch ein Vodafone-Sprecher gegenüber unserer Redaktion. Die Bundesnetzagentur müsse jetzt die im Urteil erwähnten Rechtfertigungsmängel für den Zugriff auf die Telekom-Glasfaser beheben. Eine detaillierte Urteilsbegründung liege dem Unternehmen aber ebenfalls noch nicht vor. Für Vodafone sei jedoch wichtig, dass der Zugang zu den Leerrohren weiterhin ermöglicht werde. Dies habe "Priorität Eins". Voraussichtlich im März werde die Bundesnetzagentur über die Höhe der Entgelte entscheiden, die die Wettbewerber für die Nutzung der Glasfaser-Infrastruktur zahlen müssen. Unklar sei derzeit noch das mengenmäßige Verhältnis von Leerrohren zu unbeschalteten Glasfaserzugängen.

VATM: Wettbewerb kann "ins Leere" laufen

Auf Anfrage von onlinekosten.de rollte auch eine Sprecherin des VATM, eines Verbandes von Telekommunikationsunternehmen, den Ball in Richtung der Regulierungsbehörde. "Die Bundesnetzagentur ist nun aufgefordert, ihre Entscheidung über den Zugriff auf die Glasfaserleitungen in einer neuen und ausführlicher begründeten Verfügung klar zu regeln", so die Sprecherin. "Die Wettbewerber benötigen den Zugriff auf die dark fibre dann, wenn die VDSL-Zugangselemente Leerrohr oder Kabelverzweiger voll sind" so die VATM-Sprecherin weiter. Würde es bei einem Platzmangel keine Alternative mehr zum Zugang zur unbeschalteten Glasfaser geben, so würde aus Sicht des VATM das Wettbewerbsrecht "ins Leere" laufen.

BREKO: "Kein gutes Signal"

Auch Stephan Albers, Geschäftsführer des BREKO-Verbandes, in dem sich Netzbetreiber mit eigenen Netzen wie Versatel oder Telefónica (Alice VDSL, o2 VDSL) organisiert haben, sah gegenüber onlinekosten.de in dem Urteil "kein gutes Signal" für den weiteren Glasfaserausbau. Es sei eine "spannende Frage" wie das Gericht die Aufhebung der Regulierungsverpflichtung für den Zugriff auf die sogenannten dark fibre begründet hat. Details liegen auch dem BREKO noch nicht vor. Albers hofft darauf, dass es ausreiche, wenn die Netzagentur ihre Verfügung entsprechend hinreichend nachbessert und begründet. Sollte sich am Ende aber herausstellen, dass auch dann noch ein Zugriff auf unbeschaltete Glasfaser nicht mehr möglich sein werde, so sei dies ein "Rückschritt". Die Telekom müsse zwar einen Nachweis erbringen, dass Leerrohre voll sind und keinen Platz mehr für Wettbewerber bieten, doch solche Nachweise seien zeitaufwendig. Die Telekom könne auf der Zeitschiene spielen.
Jörg Schamberg
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