Eine Kinokarte wäre erheblich billiger gewesen: In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Dresden gegen einen 41-jährigen Raubkopierer auf die Zahlung einer Geldstrafe von insgesamt 2.700 Euro. Vor rund drei Jahren stellte der Mann den Film "Sunshine" als einer der Ersten in eine
Internet-Tauschbörse ein, teilte die
"Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V." (GVU) mit.
Freigabe parallel zum Kinostart
Der Verurteilte hatte den Film am 19. April 2007 parallel zum deutschen Kinostart im
BitTorrent-Netzwerk zum Download freigegeben. Die GVU konnte seine
IP-Adresse aufzeichnen und stellte Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft. Diese ermittelte den Anschlussinhaber und ließ Ende 2007 die Wohnung des Verdächtigen durchsuchen. Dabei wurden umfangreiche Beweismittel beschlagnahmt – unter anderem mehrere Notebooks mit illegal installierten Betriebssystemen sowie schwarzkopierte CDs und DVDs. Die Ermittler entdeckten zudem eine
Website des Mannes, auf der weitere Raubkopien zum Abruf bereitstanden. Auch Werbung war auf der privaten Online-Präsenz geschaltet und sorgte für zusätzlichen Geldfluss.
Bei Filmfreunden und Raubkopierern beliebt: "Sunshine" von "Trainspotting"-Regisseur Danny Boyle.
Screenshot: onlinekosten.de
Das Amtsgericht Dresden sah in der werbefinanzierten
Internetseite eine gewerbsmäßige Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke. Unter anderem habe sich der Mann dadurch eine fortdauernde Einnahmequelle verschafft, so das Gericht. Zusammen mit der Verbreitung des Films und der illegalen Installation von
Betriebssystemen urteilten die Richter auf 180 Tagessätze à 15 Euro. Die eingezogenen
Notebooks und Datenträger wurden zudem vernichtet. Der Beschluss ist seit dem 12. Januar rechtskräftig. Sollte der Mann die Strafe nicht zahlen, drohen ihm sechs Monate Haft.