Immer wieder keimen neue Dienstleister und Methoden auf, die sich mit der Bezahlung im
Internet befassen, aber nur wenige können sich erfolgreich am Markt etablieren. Zwei von ihnen sind
giropay und
sofortüberweisung.de, die ihren Wettbewerb nun vor Gericht austragen.
Herausgabe von PIN und TAN als Problem
Wie die "WirtschaftsWoche" (WiWo) berichtet, hat giropay sofortüberweisung.de vor dem Landgericht Köln verklagt. Der Vorwurf an den Konkurrenten laute nicht nur "unlauterer Wettbewerb", sondern befasse sich auch mit der
Sicherheit des
Zahlungssystems. Laut WiWo werfe giropay dem Anbieter vor, Bankkunden zum Missbrauch von PIN und TAN anzustiften, indem das Unternehmen als Dritter zur Eingabe von Passwort und Transaktionsnummer auffordert.
Der Finanzvorstand des Beklagten wies die Vorwürfe gegenüber dem Magazin als unbegründet zurück, da die sensiblen Daten ausschließlich verschlüsselt weitergeleitet würden. Dass die Sicherheit des Online-Bankings zum Thema wird, ist wenig verwunderlich: Giropay ist ein Gemeinschaftsprojekt der Postbank, der Sparkassen-Finanzgruppe und weiteren Banken. Der Dienst sofortüberweisung.de wird hingegen von der Payment Network AG mit Sitz in Gauting bei München betrieben.
Streit geht weiter
Schon seit 2008 schwelt ein Streit zwischen den beiden Anbietern, seinerzeit war die Sofortüberweisung giropay irreführende beziehungsweise falsche Aussagen vor. Einer Studie des E-Commerce-Center (ECC) Handel aus dem Monat Dezember zufolge, wird die Sofortüberweisung zumindest bei den 315 befragten
Onlineshops häufiger angeboten als giropay. Knapp 28 Prozent der Teilnehmer gaben an, das Zahlungssystem der Payment Network AG zur Verfügung zu stellen, Anbieter von giropay waren nur rund 12 Prozent der freiwilligen Auskunftsgeber.