Die von der ARD geplante "Tagesschau"-App muss nach Ansicht des Chefs der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, nicht den sogenannten Drei-Stufen-Test durchlaufen. "Bei "Apps" handelt es sich um eine Software für bestimmte portable Geräte, um Angebote aus dem
Internet besser verfügbar zu machen", sagte Stadelmaier der Deutschen Presse-Agentur dpa am Mittwoch. "Diese unterliegen meines Erachtens nicht den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages bezüglich des Drei-Stufen-Tests." Der Drei- Stufen-Test klopft öffentlich-rechtliche Internetangebote auf ihren gesellschaftlichen Nutzen, ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb und ihre Finanzierbarkeit ab.
Verlage hatten App kritisiert
Allerdings muss laut Stadelmaier, der zu den Vätern des Drei- Stufen-Tests zählt, jedes
Internetangebot der öffentlich-rechtlichen Sender, also auch Tagesschau.de, mit dem Test überprüft werden. In diesem Test ist auch "die Art der Verbreitung" näher zu erläutern - und die "App" ist ein weiterer Verbreitungsweg eines Internetangebots. Die von ARD-Aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke für das erste Quartal angekündigte
kostenlose Tagesschau-"App" für Smartphones war von Verbänden und Verlegern scharf unter Beschuss genommen worden, weil sie die Geschäftsmodelle der Privatunternehmen bedrohe. Besonders die
Axel Springer AG kritisierte das ARD-Vorgehen, zumal Springer seit kurzem
"App"-Angebote von "Bild" und "Welt" als Bezahlmodelle am Markt testet.
Warnungen vor Arbeitsplatzverlusten und Klageandrohungen
Springer-Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner hatte vor dem
Verlust Tausender Arbeitsplätze in der Verlagsbranche gewarnt, wenn sich mobile Bezahlangebote nicht durchsetzten. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) drohte mit einer Klage bei der EU-Kommission. Auch
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sprach sich dagegen aus. Der Intendant des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Lutz Marmor, verteidigte nun in der Wochenzeitung "Die Zeit" die ARD- Pläne. Der NDR mache mit einer kostenlosen "Tagesschau"-App den Markt für bezahlbare Applikationen nicht kaputt, sagte Marmor. "Zumal sich das Angebot der "Tagesschau" von dem der "Bild" nicht nur inhaltlich stark unterscheiden wird. Unser Schwerpunkt liegt auf dem, was wir am besten können: bewegte Bilder."
NDR: "Eine App ist wie ein Tropfen Wasser im Ozean des Internets"
Zu den Vorwürfen von Springer-Vorstandschef Döpfner sagte Marmor: "Wenn man die Jahreskosten eines solchen Arbeitsplatzes mit 40.000 bis 50.000 Euro bewertet, müssten Sie zur Refinanzierung von 1.000 Arbeitsplätzen auf 40 bis 50 Millionen Umsatz mit den Apps kommen." Das halte er für unrealistisch. "Ich habe Verständnis für Sorgen der anderen Seite, aber eine App ist wie ein Tropfen Wasser im Ozean des Internets. Sie wird nicht marktentscheidend sein." Die Kosten für die "Tagesschau"-App beliefen sich einmalig auf einen "niedrigen fünfstelligen Betrag für die Entwicklung".
Laut Stadelmaier wird die "App"-Diskussion keine Rolle für die Ermittlung der Rundfunkgebühren für die neue Gebührenperiode ab 2013 spielen. In den Staatskanzleien liegt derzeit ein Entwurf vor, nach dem auf
Computer und
Handys die
volle Rundfunkgebühr von 17,98 Euro zu entrichten ist und nicht der verminderte Satz von 5,76 Euro, sollten im Haushalt keine weiteren Rundfunkgeräte vorhanden sein. "Die mobilen Geräte, um die es geht, können auch ohne "Apps" Angebote aus dem Internet empfangen", sagte der Chef der Staatskanzlei. "Die Frage der Konvergenz bei den Geräten stellt sich damit unabhängig von den "Apps". Dies gilt im übrigen für alle gerätebezogenen Rundfunkfinanzierungsmodelle gleichermaßen." Bei einem geräteunabhängigen Haushalts- oder Betriebsstätten-Abgabemodell stelle sich die Frage nicht.