Donnerstag, 31.12.2009 17:01

Google vs. Groovle: Suchmaschinenriese verliert

aus dem Bereich Sonstiges
Google unterliegt im Markenrechtsstreit mit Groovle: Google warf Groovle vor, dass der Domain-Name Groovle.com zu viel Ähnlichkeit mit Google.com hätte und Verwirrung stifte. Ein Schiedsgericht entschied nun zugunsten von Groovle.

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Seltene Niederlage

Groovle bietet vorgefertige Startseiten mit Bildern aus verschiedenen Kategorien wie Tiere, Natur oder Celebrities an und ermöglicht außerdem, mit eigenen Fotos eine Startseite für den Browser zu basteln. Ein Schiedsgericht - bestehend aus zwei Richtern im Ruhestand und einem US-Juraprofessor - wies nun den Vorwurf von Google zurück. Durch das R und das V im Namen sei die Domain klar von Google abgegrenzt - hinsichtlich der Schreibweise, des Klangs und auch der Bedeutung (Groove und Groovy).

Groovle gegen Google
Groovle vs. Google: Die Schlichter entschieden zugunsten von Groovle.
Wie aus der Mitteilung des National Arbitration Forum (NAF) hervorgeht, hat Google vor den Schlichtern bislang 65 solcher Markenrechtsstreitigkeiten geführt und erst zweimal verloren: gegen froogles.com und jetzt gegen Groovle. Unter dem Namen Froogle bietet Google eine Produktsuche an.

Hinter Groovle stehen zwei junge Kanadier, die das Portal 2007 ins Leben riefen. Wie aus den Angaben auf der Website hervorgeht, wird Groovle aber von Google mit Inhalten gefüttert. Die NAF ist im Übrigen eine von der ICANN anerkannte Organisation zur Lösung von Markenrechtsstreitigkeiten bei Domain-Namen.
Saskia Brintrup
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    Zuletzt kommentiert von ministah am 01.01.2010 um 03:38 Uhr
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