Freitag, 25.12.2009 15:01

US-Gericht: isoHunt haftbar für Copyright-Verstöße

aus dem Bereich Sonstiges
Ein Betreiber diverser Such-Websites für BitTorrent, Gary Fung, hat dem US-Magazin "ars technica" zufolge in Kalifornien vor Gericht eine herbe Niederlage einstecken müssen. Unter anderem handelt es sich um die bekannte Site "isoHunt".

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Der Unterschied zu Google

Wie ars technica schreibt, warf die MPAA (Motion Picture Association of America) dem Website-Betreiber vor, mit seinen Portalen Urheberrechte zu verletzen, was Fung bestritt. Über die Torrent-Suchseiten lassen sich Links zu verschiedenen Inhalten finden, auch zu urheberrechtlich geschützten Videos. IsoHunt sei lediglich eine Suchmaschine, sei die Meinung der Betreiber. Der Richter war offenbar anderer Auffassung und sah auch zum Beispiel in vergangenen Äußerungen von Gary Fung Anhaltspunkte für eine Förderung von Urheberrechtsverstößen.

Beispielsweise gab Fung zu, selbst über isoHunt an Serien wie "Lost" oder "die Simpsons" zu gelangen. Außerdem seien vor Gericht Beweise vorgetragen worden, dass der Such-Algorithmus auf das Auffinden von geschütztem Material ausgerichtet sei. Statt Google gleiche isoHunt eher Grokster, befand der Richter. Die Zukunft von isoHunt sieht somit alles andere als rosig aus: Nach einem ähnlichen Urteil des United States Supreme Court musste Grokster seinen Dienst einstellen.

Inhalte wurden nicht gelöscht

Darüber hinaus warf der Richter den Köpfen hinter isoHunt vor, versäumt zu haben, die Darstellungen der Content-Industrie zu widerlegen: Die Filmindustrie hatte unter anderem anhand einer Stichprobe ermittelt, dass nahezu der gesamte verlinkte Content Urheberrechte verletze. Dem stimmten die Verteidiger nicht zu, brachten aber auch keine stichfesten Argumente.

Nach Auffassung des Richters hätte isoHunt die betroffenen Inhalte sofort löschen oder unzugänglich machen müssen, nachdem der Betreiber Kenntnis darüber erlangt hatte. Welche Art von Strafe den Betreiber erwarten, ist laut ars technica noch nicht bekannt. Für Mitte Januar hat der Richter eine Statuskonferenz angesetzt, die Mitschrift ist bei techdirt einsehbar.
Saskia Brintrup
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